Drucksache - 2483/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2483/IV ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Baumkataster für Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2483/IV):
Das Bezirksamt Mitte wird ersucht zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Senatsverwaltung nach Vorbild der Stadt Wien und dem Beschluss des BA Lichtenberg ein öffentliches und maschinenlesbares Online-Baumkataster mit benutzerfreundlicher Oberfläche (z.B.: openstreetmaps) bereitgestellt werden kann, in dem die städtischen Bäume im Bezirk aufgelistet und durch verschiedene Suchfunktionen gefiltert werden können. Dabei sollen die bereits jetzt im fis broker enthaltenen Daten: Baumnummer, der Standort, das Pflanzjahr, die Art des Baumes, Stammumfang, Kronendurchmesser und Baumhöhe erfasst sein. Ebenso sollen Bäume ermittelbar sein, die zur Fällung vorgesehen sind und solche, die gefällt wurden. Es soll die Möglichkeit geben, detailliert nach Zeiträumen zu unterscheiden.
Das Bezirksamt hat am 17.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Entwicklung und Pflege eines öffentlichen und maschinenlesbaren Online-Baumkataster mit benutzerfreundlicher Oberfläche, in dem die städtischen Bäume im Bezirk aufgelistet und durch verschiedene Suchfunktionen gefiltert werden können, ist eine zusätzliche Leistung der Ver-waltung, die derzeit weder im Aufgabenkatalog der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (AZG, ASOG, VGG, …), noch im Produktkatalog des Landes Berlin verankert ist. Folglich sind weder Personal- noch Sachmittel für die Leistungserbringung im Landes- bzw. Bezirkshaushalt verankert. Für die Budgetierung wäre ein Produktblatt zu erstellen, um die Leistungserbringung in der KLR zu verorten.
Entsprechend der Vorgaben des §7 der LHO i.V.m. der AV zu § 7 LHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung) sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren).
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Die Ausrichtung jeglichen Verwaltungshandelns nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll die bestmögliche Nutzung von Ressourcen bewirken. Damit gehört zur Beachtung dieser Grundsätze auch die Prüfung, ob eine Aufgabe durchgeführt werden muss und ob sie durch die staatliche Stelle durchgeführt werden muss. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln (Ressourcen) anzustreben. Die günstigste Zweck-Mittel-Relation besteht darin, dass ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Einsatz von Mitteln oder mit einem bestimmten Einsatz von Mitteln das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. Nach dem Grundsatz der Sparsamkeit sind die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Auf-gabe unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind bei allen Maßnahmen, die die Ein-nahmen und Ausgaben des Haushaltes unmittelbar oder mittelbar beeinflussen, zu beachten. Dies betrifft sowohl Maßnahmen, die nach einzelwirtschaftlichen Kriterien (z.B. Beschaffungen für den eigenen Verwaltungsbereich und Organisationsänderungen in der eigenen Verwaltung) als auch Maßnahmen, die nach gesamtwirtschaftlichen Kriterien (z.B. Investitionsvorhaben im Ver-kehrsbereich, Subventionen und Maßnahmen der Sozial- und Steuerpolitik) zu beurteilen sind. Unter die Maßnahmen fallen auch Gesetzgebungsvorhaben.
Entsprechend § 7 der LHO sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei allen Maßnahmen durch-zuführen. Sie sind daher bei der Planung neuer Maßnahmen einschließlich der Änderung bereits laufender Maßnahmen (Planungsphase) sowie während der Durchführung (im Rahmen einer begleitenden Erfolgskontrolle) und nach Abschluss von Maßnahmen (im Rahmen einer ab-schließenden Erfolgskontrolle) vorzunehmen.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen müssen mindestens Aussagen zu folgenden Teilaspekten enthalten:
Ist das angestrebte Ziel nach dem Ergebnis der Ermittlungen oder aus finanziellen Gründen nicht in vollem Umfang zu verwirklichen, so ist zu prüfen, ob das erreichbare Teilziel den Einsatz von Mitteln überhaupt rechtfertigt und ob die geplante Maßnahme besser zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden sollte. Für die Realisierung des Projektes eines öffentlichen und maschinenlesbaren Online-Baumkataster mit benutzerfreundlicher Oberfläche sind erhebliche zusätzliche Personal- und Sachmittel erforderlich. Da es sich um eine zusätzliche Leistung handelt, für die es keine rechtliche Verpflichtung gibt handelt und eigenes Personal mit der Erbringung der Pflichtaufgaben (Verkehrssicherungs-pflicht) gebunden ist, kann die Leistung nur durch Vergabe erbracht werden.
Für die Erfassung aller Bestandsbäume außerhalb des Straßenbaumbestandes sind Kosten in Höhe von mindestens 220.000 € zu veranschlagen. Für die Pflege der zusätzlichen Bestandsdaten fallen jährlich geschätzt 80.000 € an Kosten an. Für die Beschaffung der erforderlichen IT Infrastruktur, die notwendigen Änderungen im Baum-kataster und Schaffung einer Schnittstelle sind mit ca. 180.000 € zu veranschlagen. Die jährlichen Kosten für Wartung und Pflege belaufen sich auf ca. 3.000 €. Es ist in den nächsten zwei Jahren, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, nicht geplant, diese speziellen Funktionen berlinweit anzubieten. Deshalb müsste der Bezirk Mitte die Kosten komplett alleine übernehmen.
Da diese Kosten ausschließlich im BA Mitte anfallen, wirkt sich die Einrichtung eines öffentlichen und maschinenlesbaren Online-Baumkatasters mit benutzerfreundlicher Oberfläche besonders nachteilig auf das Budgetierungsergebnis des BA Mitte aus, wenn nicht sichergestellt ist, dass alle Bezirke ein gleichartiges System einführen.
Das BA Mitte kommt mit seinem SGA allen Informationspflichten im Zusammenhang mit der Pflege und Entwicklung des Baumbestandes umfassend nach. Dies geschieht durch umfang-reiche tagesaktuelle Informationen auf der Homepage des BA Mitte, durch Pressemittteilungen, (fallbezogen) Hauswurfsendungen und Info-Flyer. Darüber hinaus erfolgt regelmäßig die Information der BVV mit ihren jeweiligen Ausschüssen. Zudem veranstaltet die zuständige Fachabteilung anlassbezogen Bürgerinformationsveranstal-tungen.
Ob ein öffentliches und maschinenlesbares Online-Baumkataster mit benutzerfreundlicher Ober-fläche tatsächlich einen qualitativen Mehrwert an Information schafft, darf bezweifelt werden. Schon jetzt ist erkennbar, dass trotz der o.g. beschriebenen Informationsbreite immer wieder Bürger*innen im Amt telefonisch nachfragen, da ihnen die Pressemittteilung entgangen ist, sie die Homepage nicht besucht haben und die Hauswurfsendung versehentlich als Werbung wahrgenommen haben. Probleme gibt es immer dann, wenn das zuständige Fachamt im Rahnen der Verkehrs-sicherungspflicht Fällungen im Sofortvollzug ohne vorherige Ankündigung umsetzen muss. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass es sich bei Bäumen um Lebewesen handelt, deren Wachsen, Gedeihen und Vergehen dynamischen Prozessen unterworfen ist, die sich mitunter einer planmäßigen Vorhersage entziehen.
Die Daten die in Wien angeboten werden, können seit August 2015 im FisBrocker eingesehen werden und sind berlinweit verfügbar.
Unter Abwägung all dieser Aspekte sieht das BA zunächst von der Einführung eines öffentlichen und maschinenlesbaren Online-Baumkataster mit benutzerfreundlicher Oberfläche ab.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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