Drucksache - 2472/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Was ist konkret unter der Bestimmung des § 21 Glücksspielstaatsvertrag hinsichtlich der Definition Gebäudekomplex zu verstehen, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen? 2. Inwieweit entspricht es den Tatsachen, dass in der Brunnenstraße 122 sowohl das Wettbüro Sjbet als auch die Spielhalle Vulkan ansässig ist?
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