Drucksache - 2472/IV  

 
 
Betreff: Wettbüro und Spielhalle in einem Gebäude / Gebäudekomplex in der Brunnenstraße 122 möglich?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Matischok 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 15.12.2015
2. Antwort Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Was ist konkret unter der Bestimmung des § 21 Glücksspielstaatsvertrag hinsichtlich der Definition Gebäudekomplex zu verstehen, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen?

2.       Inwieweit entspricht es den Tatsachen, dass in der Brunnenstraße 122 sowohl das Wettbüro Sjbet als auch die Spielhalle Vulkan ansässig ist?

 

 
 

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