Drucksache - 2410/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeister
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2410/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2410/IV):
„Das Bezirksamt wird ersucht, die im Rahmen der Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes beschlossene Sonderregelung des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug weiter gestreut im Bezirk Mitte bekannt zu machen. Dabei ist insbesondere auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Geflüchtete künftig auch selbst die Möglichkeit erhalten sich für eine Teilnahme zu bewerben. Des Weiteren sind bezirkliche Einsatzorte für einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug auszuschreiben. Der BVV ist bis 31.03.2016 ein Zwischenbericht zu geben.“
Das Bezirksamt hat am 19.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wurde die Möglichkeit für ein Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug geschaffen.
Das Bezirksamt begrüßt diese Initiative und insbesondere auch die Möglichkeit für Geflüchtete, sich gemeinwohlorientiert engagieren zu können.
Die Ausschreibung wurde über die bezirklichen Fachverteiler versandt und als eigener TOP in der bezirklichen AG Flüchtlinge am 21.01.2016 behandelt.
Das Bezirksamt hat die Anerkennung als Einsatzstelle in eigener Zuständigkeit in Erwägung gezogen, jedoch nach Konsultation des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) aus administrativen Gründen verworfen.
Mit dem vom Senat vorgelegten Masterplan Integration und Sicherheit ist durch die fachzuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen festgelegt worden, dass die Kontingente aus dem Sonderprogramm für Berlin konsequent umgesetzt werden. (vgl. Nr. 7.7.2 Entwurfsfassung Masterplan)
Diese überbezirkliche Koordination wird begrüßt. Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, dass Freiwillige auch in bezirkliche Einrichtungen vermittelt werden. Eine Abfrage in den bezirklichen Fachämtern hat ergeben, dass eine Entsendung von Freiwilligen zumindest in den Ämtern für Soziales und Jugend möglich und gewünscht ist.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. §36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 19.04.2016
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |