Drucksache - 2405/IV  

 
 
Betreff: Keine weiteren Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schwanhäußer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag des JHA vom 03.12.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 25.04.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .04.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2405/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

 

über Keine weiteren Übertragungen von Jugendfreizeiteinrichtungen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2405/IV):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Folge des beschlossenen Fachkonzepts keine weiteren Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger zu übertragen. Damit ist verbunden, dass ein weiterer Abbau von VzÄ in diesem Aufgabenbereich nicht mehr erfolgen kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.04.2016            beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Jugendamt begrüßt, dass mit dem vorliegenden Beschluss der Bezirks­ver­ordnetenversammlung der Übertragungsprozess der kommunalen Jugendfreizeit­einrichtungen auf freie Träger abgeschlossen wird. Damit wird dem am 05.09.2013 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Fachkonzept Rechnung getragen, welches den Erhalt von 5 Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, verteilt auf alle 4 Prognoseräume mit unterschiedlichen Einrichtungstypen, vorsieht. Dem Fachkonzept liegen folgende Kriterien zugrunde:

 

-         Erhalt mindesten einer Einrichtung je Prognoseraum

-         Vielfalt in Bezug auf Einrichtungsarten, Angebote und Zielgruppen

-         Mittelfristig stabile Personalsituation und geringer konzeptioneller Änderungsbedarf

-         Erhalt aller 3 Abenteuerspielplätze im Rahmen konzeptioneller Schwerpunktsetzung (u.a. aufgrund der Schnittstellen zu Frühen Hilfen / Familienbildung / Elternarbeit sowie der ausgeprägten Kooperation mit Grundschulen und der überregionalen Nutzerstruktur)

 

Mit dieser Auswahl wird sichergestellt, dass das Jugendamt weiterhin attraktive Einrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen betreiben kann und seine Steuerungskompetenz beim Betrieb von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen aufrechterhält.


Das ist insbesondere r das Personal in den verbleibenden Einrichtungen wichtig, welches sich seit mehreren Jahren in Unsicherheit über die persönliche berufliche Perspektive sowie die Zukunft der jeweiligen Einrichtung befindet. Mindestens ebenso wichtig dürfte dies aber auch für die Kinder- und Jugendlichen in den betroffenen Einrichtungen sein, denn sie erhalten jetzt die Sicherheit, dass die von ihnen gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften gestalteten Konzepte der Jugendarbeit in den bewährten pädagogischen Beziehungen dauerhaft fortgeführt werden können. Für die bezirkliche Jugendfreizeitstättenplanung als Teil der fachbezogenen Jugendhilfeplanung wird damit die erforderliche Handlungssicherheit hergestellt und die Zusammenarbeit in den bezirklichen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII kann wieder stärker auf fachliche Themen der Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet werden.

 

Allerdings wird der VZÄ-Abbau nach Abschluss der derzeit noch laufenden Übertragungen zum 31.12.2016 abgeschlossen sein. Solange wird das Jugendamt davon absehen, einzelne Bereiche vom VZÄ-Abbau vorab auszuschließen.

 

Der BVV wird im Rahmen der Berichterstattung über den VZÄ-Abbau im Hauptausschuss berichtet.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 
 

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