Drucksache - 2400/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, WirtschaftTel.:44600 und Ordnung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2400/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss des Zentrumskonzepts zur Stärkung und Steuerung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie in Stadtteilzentrum Müllerstraße als sektorale Vertiefung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Müllerstraße.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 das Zentrumskonzept Müllerstraße sowie die textliche Begründung gem. beigefügter Vorlage beschlossen.
Begründung: Mit dem Beschluss verfolgt das Bezirksamt das Ziel, zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Hauptzentrum Müllerstraße die Ansiedlung von Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie zu steuern, sowie die Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Müllerstraße zu konkretisieren. Die Müllerstraße im Berliner Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, ist eine traditionelle Geschäftsstraße, die im Stadtentwicklungsplan Zentren 3 als Hauptzentrum eingestuft ist. Aufgrund erheblicher Funktionsschwächen und eines schleichenden Bedeutungsverlustes als Einkaufstraße wurde das Gebiet rund um die Müllerstraße im Jahr 2008 in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen und im April 2011 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Die Einrichtung eines Geschäftsstraßenmanagements im Januar 2011 ist Teil der Bemühungen von Bezirk und Senat, das Hauptzentrum Müllerstraße als räumlichen, funktionalen und identitätsstiftenden Kern Weddings wiederzugewinnen. Dem Geschäftsstraßenmanagement stehen überwiegend kommunikative Instrumente zur Verfügung, um das Gebiet gemeinsam im Sinne der Zielerfüllung „Revitalisierung der Geschäftsstraße“ zu entwickeln. Das Sanierungsrecht bietet hingegen umfangreichere Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten. Das Zentrumskonzept verfolgt das Ziel, beide Ebenen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten miteinander zu verzahnen. Es soll einerseits einen Beitrag zur Konkretisierung und Erreichung der Sanierungsziele leisten und anderseits die Bemühungen des Geschäftsstraßenmanagements zur Verbesserung des Nutzungs- und Branchenmixes unterstützen.
Das Zentrumskonzept beschränkt sich bei Analyse und den Handlungsempfehlungen auf jene drei Nutzungskategorien, die im Hinblick auf die Stärkung des Hauptzentrums einer vorrangigen Steuerung bedürfen: Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Die Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Erdgeschosslagen und basieren auf der Erhebung des Geschäftsstraßenmanagements 2014. Das Leitbild für die Müllerstraße bildet der Slogan: "An der Müllerstraße den Wedding entdecken" und knüpft so an die besonderen Stärken des Wedding und der Müllerstraße an. Hieraus wurden folgende Sanierungsziele und Handlungsfelder abgeleitet:
Durch den Stadtgrundriss und die städtebauliche Struktur und nicht zuletzt bedingt durch die Länge der Straße von fast 3 km lässt sich die Müllerstraße schwerpunktmäßig in die teilräumlichen Abschnitte
Für die Betrachtung ist diese Gliederung ein wichtiger Ansatz, um zum einen gezielte Maßnahmen für die einzelnen Teilräume zu entwickeln und zum anderen u.a. auch Strategien zu entwickeln, um steuernd auf den Branchenbesatz einzuwirken zu können. Es wurde versucht, für die genannten Schwerpunktbereiche Entwicklungstendenzen zu formulieren. Diese ergeben sich u.a. aus den städtebaulichen Gegebenheiten, den durchgeführten Maßnahmen und weiteren planerischen Zielen aus den AZ-Aktivitäten, den bereits etablierten Maßnahmen aus den vor Ort ansässigen Initiativen und auch den in den vergangenen Jahren erfolgten Branchenansiedlungen/ -verschiebungen. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunktbereiche:
Das Zentrumskonzept soll einen Beitrag zu Konkretisierung und Erreichung der oben formulierten Ziele leisten und die Bemühungen des Geschäftsstraßenmanagements zur Verbesserung des Nutzungs- und Branchenmixes unterstützen. Die Ziele lassen sich wie folgt formulieren:
Das Zentrumskonzept sollte sowohl als Entscheidungshilfe im Rahmen von sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch zur informellen Beratung von Vorhabenträgern durch die Prozesssteuerung und das Geschäftsstraßenmanagement bezüglich
aktiv eingesetzt werden. Eine frühzeitige Beratung im Vorfeld der Antragstellung kann den Genehmigungsprozess erleichtern und die Möglichkeiten der Einflussnahme auf private Vorhaben verbessern. Anreizinstrumente, wie etwa die finanzielle Förderung privater Maßnahmen durch das spezielle AZ Förderinstrument Gebietsfond und „Kooperationsvertrag“, die positive Wirkung auf das Stadtteilzentrum entfalten, könnten begleitend eingesetzt werden. Angedacht ist das Zentrumskonzept regelmäßig, mindestens jedoch bei größeren Veränderungen fortzuschreiben.
B) Rechtsgrundlage:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin (AV Zentrenkonzepte) 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011.
C) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
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