Drucksache - 2396/IV  

 
 
Betreff: Kein Schildbürger_innenstreich am neuen Vera-Brittain-Ufer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Morgenstern 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SPD vom 17.11.2015
2. Beschluss
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe ckseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum.03.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2396/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Kein Schildbürger_innenstreich am neuen Vera-Brittain-Ufer

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2396/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die, mit Vorlage zur Kenntnisnahme, Drs.Nr. 2396/IV rechtskräftig gewordene Benennung des Uferbereiches zwischen Anna-Louisa-Karsch-Straße und Karl-Liebknecht-Straße in Vera-Brittain-Ufer, auf Kosten des Bezirksamtes Mitte mit einem offiziellen Straßenschild zu versehen. Dabei ist anzustreben, das Straßenschildmodell zu wählen, dass die übliche Unterzeile zur Erläuterung des Straßennamens plus Geburts- und Todesdatum der Namensgeberin ermöglicht.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Am 19. Februar 2016 fand die feierliche Einweihung des UferwegesVera-Brittain-Ufer“ statt. Die Namensschilder wurden vom Antragsteller beauftragt und finanziert.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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