Drucksache - 2380/IV  

 
 
Betreff: Elise- und Otto Hampel-Platz am Rathaus Wedding
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag BiKuUm vom 11.11.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 03.03.2016
4. Anlage zur VzK
5. Schlussbericht

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin         .      .2016

Abt. 33500

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2380 / IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Elise- und Otto Hampel-Platz am Rathaus Wedding

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen(Drucksache Nr. 2380/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in dem Benennungsanliegen, zur Benennung des Platzes zwischen Rathausgebäude Wedding, Schillerbibliothek und Müllerstraße (ggf. zutzlich inkl. des Platzteiles an der Genter Straße) in Elise- und Otto Hampel-Platz die Initiative der Berliner Immobilienmanagement GmbH BIM aufzunehmen und dieser ein positives Signal hinsichtlich einer Zustimmung des BA im Falle eines erneuten Antrags der BIM auf eine solche Benennung zu geben, inklusive zu den sich daraus ergebenden Veränderungserfordernissen in der Hausnummernfolge.

 

 

Das Bezirksamt hat am  09.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Schreiben vom 13.01.2016 wurde die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) gebeten erneut zu prüfen, ob ein Antrag auf Benennung des Rathausvorplatzes erfolgen kann (Anlage).

 

 

A)  Rechtsgrundlage:  

 

§ 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

 

 

 

 

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den          .          .2016

 

 

 

 

 

Dr. HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 
 

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