Drucksache - 2376/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplan III-213a neu aufstellen um Wohnungsbau zu ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:BertermannBertermann, Frank
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
25.11.2015 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
02.12.2015 
47.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
27.01.2016 
48. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
24.02.2016 
49. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
07.04.2016 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
27.04.2016 
51. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
02. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.11.2015
2. BE Stadt
3. Beschluss
4. VzK vom 25.11.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:    .08.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung     Tel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2376/IV

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

über

Bebauungsplan III-213a neu aufstellen um Wohnungsbau zu ermöglichen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2016 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2376/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans III-213a den Erhalt der Remise zu ermöglichen und innerhalb der Remise eine Wohnnutzung von 60% zu ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt hat am    30.08.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der B-Plan III-213a sieht für das Grundstück Liebenwalder Str. 33 sowie für die beiden Nach-bargrundstücke in der vorderen Grundstückshälfte zwei Wohngebäudereihen vor. Demgegenüber ist die rückwärtige Grundstückshälfte von jeglicher Bebauung freizuhalten. Der B-Plan weist zudem das letzte Viertel des Grundstücks, analog auch auf den Nachbargrundstücken, als Gemeinschaftsanlage als Freifläche zugunsten der Bewohner der Grundstücke Liebenwalder Str. 23-29, 31, 32 und Seestr. 62-63A aus.

 

Für eine „plankompatible“ Entwicklung gibt es folgende Möglichkeiten:

 

1.B-Plankompatibel ist die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage als Freifläche im Mischgebiet.

2.Soweit eine bestandsgeschützte Nutzung im Mischgebiet durchgehend stattgefunden hat und diese fortgesetzt wird, steht der Bebauungsplan dieser nicht entgegen. Wird für eine andere Nutzung ein bauaufsichtliches Verfahren erforderlich, so ist kein Bestandsschutz mehr gegeben und die Nutzungsänderung unzulässig.

3Für eine wohngebietsverträgliche Nutzung bzw. Umnutzung der Bestandsremisen innerhalb des WA (insbesondere zu Wohnungszwecken) können Gründe für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans vorliegen.

 

Anlage: Bebauungsplan III-213a

 

A)Rechtsgrundlage:

Bau GB, AGBauGB

BezVG

 

B)       Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin, den      

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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