Drucksache - 2364/IV  

 
 
Betreff: Errichtung eines Fußballfangzauns
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke, Kiske Fraktion der SPD Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.11.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 25.02.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .02.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2364/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

über   

Errichtung eines Fußballfangzauns

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2364/IV):

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Errichtung eines Fußballfangzauns in der Transvaalstraße zwischen der Togostraße und Lüderitzstraße zu prüfen.“

 

 

Das Bezirksamt hat am  23.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Auf der Sportanlage in der Lüderitzstraße befindet sich eine kleinere Sporthalle, ein Großspielfeld mit Naturrasen und ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelegung. Dieser Kunstrasenplatz „grenzt“ mit seiner Längsseite an die Transvaalstraße. Zwischen Außenlinie (Spielfeldbegrenzung) und Grundstückszaun befinden sich ein Platzumgang, Zuschauerränge und ein Grünstreifen. Die Entfernung Zaun-Spielfeldbegrenzung beträgt ca. 12 m.

 

In sehr vereinzelten Fällen sind in der Vergangenheit Bälle über diesen Streifen hinaus auf den angrenzenden Gehweg bzw. auf die Straße gelangt. Bisher gab es keinerlei Probleme bei den genannten Vorkommnissen.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass die Errichtung eines Ballfangzaunes (5-m-Höhe) ca. 40.000 Euro kosten würde, sieht das Bezirksamt hier eine Wirtschaftlichkeit der Maßnahme als nicht gegeben. Dies gilt insbesondere in Kenntnis des Umstandes, dass selbst auf Sportanlagen mit entsprechenden Zaunanlagen in einzelnen Fällen das Überfliegen von Bällen nicht verhindert werden kann.


A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

    keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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