Drucksache - 2352/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2452/IV --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Kreuzungsbereich Genter Straße / Brüsseler Straße für Sehbehinderte und Nicht-Sehende sicherer machen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2452/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht Möglichkeiten zu finden, den Kreuzungsbereich Genter Straße/Brüsseler Straße so zu gestalten, dass sowohl Sehbehinderte als auch Nicht-Sehende an allen vier Ecken die Möglichkeit haben, sich vor einer Querung innerhalb des Kreuzungsbereiches mittels am Boden eingelassenen Rillensteine so zu orientieren, dass eine sichere Querung möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass alle vier Ecken gleich gestaltet sind, sodass ein Parken in diesem Bereich verhindert wird. Hierfür würden Gehwegausweitungen an allen vier Ecken das bestmögliche Ergebnis bringen.
Das Bezirksamt hat am 02.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Kreuzungsbereich der Genter Straße / Brüsseler Straße liegt in einer Tempo 30 Zone. Mit Eröffnung des Einkaufscenters City Point in der Müllerstraße wurde der Kreuzungsbereich Brüsseler Straße / Genter Straße verkehrssicher durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) umgebaut. Dabei wurde bei den Gehwegkopfvorstreckungen der Schwerpunkt in die zwei Bereiche der vorhandenen Senkrechtparkplätze gelegt, weil hier die Sicht der Fußgänger_innen beim Überqueren der Fahrbahn besonders stark eingeschränkt war. Die Borde wurden behindertengerecht abgesenkt und es wurden Blindenleitplatten eingebaut. Weitere Gehwegkopfvorstreckungen sind baulich nicht möglich, weil die Zufahrt zum Parkhaus und Anlieferung für das Einkaufscenter über diesen Kreuzungsbereich erfolgen. Die Schlepp-kurven wären nach einem Umbau nicht mehr ausreichend, so dass Versorgungsfahrzeuge unge-hindert den Kreuzungsbereich passieren können. Um hier einheitliche Aufmerksamkeitsfelder herzustellen, wird das SGA aus dem Unterhaltungs-programm 2016 die restlichen zwei Gehwegköpfe mit Blindenleitplatten ausstatten. Da die Witterungslage zurzeit keine Arbeiten zulässt, werden diese Arbeiten erst nach der Wintersaison erfolgen. Der Beginn der Stellplatzflächen ist teilweise mit Markierungsnägeln markiert. Ein verkehrswidriges Parkverhalten im Kreuzungsbereich muss über die Verkehrsüberwachung geahndet werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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