Drucksache - 2331/IV  

 
 
Betreff: Queere Jugendarbeit in Jugendeinrichtungen verankern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok, Deniz 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.02.2016 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
02.06.2016 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
30.06.2016 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
26.01.2017 
3. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
02.03.2017 
4. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
06.04.2017 
5. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
04.05.2017 
7. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 13.10.2015
2. BE JHA vom 04.05.2017
3. Beschluss vom 18.05.2017
4. Antwort
5. VzK vom 14.11.2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:27.10.2017

Abt. Jugend, Familie und BürgerdiensteTelefon:23700

Bezirksstadträtin

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 2331/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Queere Jugendarbeit in Jugendeinrichtungen verankern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die BVV hat am 18.05.2017 folgendes beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass queere Jugendarbeit als Angebot der Träger für die Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Mitte ab dem Förderjahr 2018 ausdrücklich aufgenommen wird.
Es ist wünschenswert, eine Jugendeinrichtung  in Mitte, zumindest unter anderem mit diesem Förderschwerpunkt zu fördern.

Das Bezirksamt hat am 07.11.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Verwaltung des Jugendamts hat dem Jugendhilfeausschuss am 29.09.2017 für die Entscheidung über die Förderung der Freien Träger der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2018/2019 verschiedene Vorschläge unterbreitet, durch die unterem anderem auch die Förderung der Queeren Jugendarbeit sichergestellt werden soll.

 

  1. Der „Bericht zur Kinder- und Jugendarbeit" enthält Vorgaben zu fachlichen und jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen. Diese werden verbindlicher Bestandteil der Förderentscheidung des Jugendhilfeausschusses für die Projekte der Freien Träger, sie gelten auch für die kommunalen Kinder- und Jugendfreizeitstätten. Bezüglich der Queeren Jugendarbeit ist darin die
    „Implementierung und Umsetzung des Aktionsplans Queere Jugendarbeit in allen Kinder- und Jugendfreizeitstätten des Bezirks lt. BW-Beschluss" vorgeschrieben. Der regionale Aktionsplan dient der Integration von queeren Lebensweisen in die geförderten Angebote der Jugendarbeit nach § 11 KJHG im Rahmen der bestehenden Förderung, er dient auf diese Weise der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Jugendhilfe.
     
  2. Verwendung der von der BW beschlossenen zusätzlichen Fördermittel für die Jugendarbeit in Höhe von 500.000 Euro 2018 und 700.000 Euro 2019 wurde dem JHA ein Verfahrensvorschlag unterbreitet, der unter anderem die Errichtung eines Queeren Jugendzentrums vorsieht. Ein möglicher Standort ist die Villa Lützow in Tiergarten-Süd. Dort ist der Träger der Jugendarbeit bereit, wie bereits zur DS Nr. 2909/IV berichtet, unter der Voraussetzung zusätzlicher Fördermittel 2018/2019 ein Queeres Jugendzentrum aufzubauen und zu betreiben.

 

Der Jugendhilfeausschuss trifft seine Förderentscheidung zu den Punkten 1. und 2. voraussichtlich in der Sitzung am 7.12.2017.

 

Über den Sachstand zur „Queeren Jugendarbeit“ wird regelmäßig im „Bericht zur Kinder- und Jugendarbeit" berichtet.

 

 

A)    Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 07.11.2017

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadträtin Dr. Obermeyer

 
 

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