Drucksache - 2299/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel: 44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2299/IV ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Durchgangsverkehr in den Seitenstraßen reduzieren:
Verkehrsgutachten für das Gebiet zwischen Beussel- und Stromstraße sowie zwischen Turm- und Quitzowstraße / Siemensstraße erstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2368/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, anlehnend an das bisherige Verkehrskonzept von LG Argus aus dem Jahre 2010 für die Turmstraße, unter anderem aus Mitteln des Aktiven Zentrums Turm-straße, ein Verkehrsgutachten für das Gebiet nördlich der Turmstraße zwischen Beussel- und Stromstraße in Auftrag zu geben.
Insbesondere soll hierbei untersucht werden:
- Ob ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Wohngebiet festgestellt wird und eine Weiterent-wicklung der Verkehrskonzeption aus den 80er Jahren geboten ist, - Inwiefern das Wohngebiet den veränderten Verkehrsgewohnheiten und geänderte Mobi-litätsbedürfnisse der Einwohner_innen gerecht wird und welche Möglichkeiten beispiels-weise bestehen, den Fahrradverkehr zu stärken, ohne schnelleren Autoverkehr zu er-zeugen, - Wie zukünftig den Bedürfnissen nach Inklusion bei laufenden Umgestaltungen begegnet werden kann, - Welche Auswirkungen der Lieferverkehr vor allem mit Kleinlastern hat und wie dem ggf. begegnet werden kann, - Welche Verkehrsströme den Weg von der Stromstraße zur Umgehungsstraße Erna-Samuel-Straße/Ellen-Epstein-Straße nutzen (also welche Gründe es gibt aus dem Wedding über die Putlitzbrücke über die Birkenstraße zur Umgehungsstraße in Richtung Beusselstraße oder in Richtung Lehrter Straße zu fahren, um in beiden Richtungen in Verkehrsströmen in den Wedding zu stehen), - Welche Verkehrsströme den Weg von der Umgehungsstraße durch das Wohngebiet mit anderen Zielen nutzen, um beispielsweise Ampeln und Kreuzungen zu umfahren? - Welche Wege aus dem Wohngebiet zur Umgehungsstraße notwendig sind und wie diese genutzt werden? - Warum zur Umfahrung der Turmstraße das Wohngebiet genutzt wird und nicht die Ellen-Epstein-Straße/Erna-Samuel-Straße, - Welche Möglichkeiten können ergriffen werden, um den massiven und geschwindigkeits-überhöhten Verkehr aus der nördlichen Wilhelmshavener Str. zu vermeiden? Ist mög-licherweise eine Absperrung am nördlichen Straßenende durch Poller denkbar und umsetzbar? - Inwiefern die Waldstraße als Umfahrung der Kreuzung Turmstraße Ecke Beusselstraße genutzt wird, um Richtung Autobahn zu gelangen, - Wie kann vermieden werden, dass Autofahrer_innen auf dem Weg von der Ellen-Epstein-Straße/Erna-Samuel-Straße zur Beusselstraße nicht über die Waldstraße und die Wiclef-straße ausweichen? -2- (DS 2299/IV)
- Ob ein erhöhtes Verkehrsaufkommen (Nord/Süd) sowie (Süd/Nord) feststellbar ist, - Welche mittel- bis langfristigen baulichen Maßnahmen sind an der Putzlitzbrücke vorzu-nehmen, um das Abbiegen von der Putlitzbrücke auf die Umgehungsstraße beidseitig zu ermöglichen? Inwieweit ist diese Option sinnvoll und machbar? - Welche Auswirkungen hätte Tempo 30 in der Turmstraße? - Wie kann der starke Durchgangsverkehr von der Ellen-Epstein-Str. zur Stromstraße über die Oldenburger Straße und westlichen Birkenstraße verringert werden? Ist eine Aus-weitung des verkehrsberuhigten Bereichs möglich, auch vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung des Schulgartens Moabits auf den Unionspark? - Wie das erhöhte Verkehrsaufkommen im genannten Bereich wieder auf ein Normalmaß reduziert werden kann, z.B. durch die Unterbrechung der Seitenstraßen durch bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) bzw. mittels der Ausweisung von Einbahnstraßen, - Wie sichergestellt werden kann, dass den teils massiven Geschwindigkeitsüberschrei-tungen Einhalt geboten werden kann. - Wohin der Verkehr, der durch erfolgreiche Maßnahmen aus dem Wohngebiet verdrängt wird, sich dann entwickelt und welche Fragestellungen sich daraus für die zukünftige lokale Verkehrspolitik ergeben?
Das Bezirksamt hat am 23.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Ein Verkehrsgutachten, wie in dem Antrag beschrieben, wird von dem Straßen- und Grünflächen-amt (SGA) für fachlich nicht geboten und nicht geeignet angesehen.
2010 wurde ein Verkehrsgutachten für den ganzen Ortsteil Moabit vorgelegt, das auch die Grundlage bildet für die bisher und zukünftig durchzuführenden Maßnahmen im AZ-Bereich. Hierbei wurde eine Bestandsanalyse für den gesamten Ortsteil Moabit sowie darauf aufbauende Netzkonzeptionen für die verschiedenen Verkehrsarten Kfz-Verkehr (inklusive Ruhender Ver-kehr), Öffentlicher Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr erarbeitet. Ein weiteres Gutachten zu ähnlichen Fragestellungen und einem bereits untersuchten Gebiet dürfte hinsichtlich der Förder-mittelbedingungen schwer begründbar sein!
Die in dem Antrag aufgeworfenen Fragestellungen wechseln von übergeordneten Prognosebe-rechnungen, die nur mit dem Verkehrsmodell des Senats geleistet werden könnten, über Themen (zum Beispiel Tempo 30 in der Turmstraße), die bereits im vorherigen Gutachten untersucht, diskutiert und von der Senatsverwaltung abgelehnt wurden, bis zu sehr kleinräumigen Frage-stellungen.
Im Stadtentwicklungsplan Verkehr des Senats und seinen Fortschreibungen ist das klassifizierte und übergeordnete Straßennetz festgelegt. So dient zum Beispiel der Straßenzug Birkenstraße – nördliche Bremer Straße – Teilstück Quitzowstraße der Verbindung von der Stromstraße zur Umgehungsstraße (Ellen-Epstein-Straße / Erna-Samuel-Straße) und umgekehrt.
Alle übrigen Straßen sind Teil des Nebennetzes und wurden in den 80er/90er Jahren im Rahmen eines bundesweiten Modellversuchs „Flächenhafte Verkehrsberuhigung“ im Gesamtgebiet um-gebaut. Die Prinzipien dieses Verkehrskonzeptes gelten in der Verkehrsplanung weiterhin als zeitgemäß. Bauliche Umgestaltungen in dieser Form für das Gesamtgebiet wären auch in der heutigen Zeit gar nicht mehr finanzierbar. Damit wurde bereits das Optimum erreicht, was mit baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen möglich ist. Weitere Maßnahmen um gebiets-fremden Verkehr und überhöhte Geschwindigkeiten zu vermeiden können nur im Bereich der polizeilichen Überwachung sowie von generellen Verkehrssicherheitskampagnen liegen. -3- (DS 2299/IV)
Verkehrsberechnungen und –prognosen im übergeordneten Netz und deren Auswirkungen auf das Nebennetz müssten mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt und mit dem Verkehrsmodell berechnet werden. Dies würde einen erheblichen Aufwand erfor-dern mit einem entsprechenden finanziellen Betrag. Inwiefern die in der Begründung genannte Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der Über-lastung der Hauptverkehrsstraßenrouten zutreffen, kann bezweifelt werden. Die vorliegenden Daten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zeigen in eine andere Richtung:
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
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