Drucksache - 2287/IV
Das Bezirksamt wird gebeten, sich über den Rat der Bürgermeister bei den verantwortlichen Senatsverwaltungen für die Aufnahme aller Sonderprogramme in die allgemeine Haushaltsplanung einzusetzen. Zumindest jedoch sollen diese im bezirklichen Haushaltsplan gesondert ausgewiesen werden.
Erledigungsfrist: 18.02.2016
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