Drucksache - 2263/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2263/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Fahrradständer am S-Bhf Bellevue
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2263/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie Fahrradständer in ausreichender Anzahl am S-Bhf Bellevue aufgestellt werden können.
Das Bezirksamt hat am 13.10.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die geforderten Prüfungen sind bereits im Jahr 2013 erfolgt. Der nördlich und parallel zur Bahn-linie liegende Weg zwischen Bartningallee und Gerickesteg wurde als geeignet eingestuft und von einer gewidmeten Grünanlage in öffentliches Straßenland umgewidmet. Hier bieten sich größere Flächen zum Aufstellen von Fahrradbügeln an.
Parallel zur Prüfung des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) Mitte äußerte die Deutsche Bahn (DB) den Wunsch, in Eigeninitiative und auf eigene Kosten in Nähe des S-Bahnhofes Bellevue Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Dem Antrag der DB ging eine Bedarfsprüfung (not-wendige Anzahl an Fahrradbügeln) voraus. Da die vom SGA Mitte untersuchte Fläche im ge-samten Umfeld einzigartig ist und keine weiteren Flächen auf öffentlichem Grund zur Verfügung stehen, waren sich die beiden Institutionen schnell einig: Das SGA Mitte stellt die Flächen zur Verfügung und macht alle Vorgaben im Sinne der technischen Vorschriften für öffentliches Straßenland. Die DB übernimmt Planung, Bauausführung und trägt die Errichtungskosten sowie die bauliche Unterhaltung. Ggf. notwendige Baumfällungen und Buschwerkrodungen werden jedoch in Eigenregie und zu Lasten des SGA Mitte durchgeführt.
Mitte 2014 fand ein Ortstermin mit Planern der DB statt, wobei alle Eckpunkte präzise festgelegt wurden. Daraufhin wurde als Ausführungszeitraum das Jahr 2015 festgelegt. Auf aktuelle Nachfragen des SGA Mitte teilte man seitens der DB mit, dass das Bauvorhaben nach 2016 aus haushalterischen Gründen verschoben werden musste.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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