Drucksache - 2259/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte betont die Erwartung, dass alle Ämter des Bezirksamts dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten des Bezirksamts an Personalversammlungen, Frauenversammlungen usw., die gesetzlich vorgegeben sind, teilnehmen können. Die BVV-Berlin-Mitte geht dabei davon aus, dass den Beschäftigten diese Teilnahmen möglich gemacht werden, ohne dass sie dazu Bestimmungen anderer gesetzlicher Regelungen, z.B. des Arbeitszeitgesetzes, anderer Arbeitsschutzgesetze, Dienstvereinbarungen oder arbeitsvertragliche Regelungen missachten müssen. Abgesehen davon, dass die Personal- und Personal-Teilversammlungen gesetzlich vorgegeben sind, geht die Bezirksverordnetenversammlung davon aus, dass alle dafür Verantwortlichen in der Bezirksverwaltung Berlin-Mitte, gerade in Zeiten enormster Arbeitsbelastung wie gegenwärtig, die Teilnahme an solchen Betriebsversammlungen, auch als sinnvolle Einrichtungen des arbeitsplatzbezogenen Austausches, Ort für Problembenennungen, gemeinsamer Lösungssuche und Orientierung anerkennen und die Teilnahme daran entsprechend wertschätzen.
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