Drucksache - 2259/IV  

 
 
Betreff: Teilnahme an Versammlungen der Beschäftigtenvertretung ist Beschäftigtenrecht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Matischok Morgenstern 
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.11.2015 
45. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Entschließung
2. BE zur Entschließung vom 03.11.2015
3. Entschließung der BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte betont die Erwartung, dass alle Ämter des Bezirksamts dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten des Bezirksamts an Personalversammlungen, Frauenversammlungen usw., die gesetzlich vorgegeben sind, teilnehmen können.

Die BVV-Berlin-Mitte geht dabei davon aus, dass den Beschäftigten diese Teilnahmen möglich gemacht werden, ohne dass sie dazu Bestimmungen anderer gesetzlicher Regelungen, z.B. des Arbeitszeitgesetzes, anderer Arbeitsschutzgesetze, Dienstvereinbarungen oder arbeitsvertragliche Regelungen missachten müssen.

Abgesehen davon, dass die Personal- und Personal-Teilversammlungen gesetzlich vorgegeben sind, geht die Bezirksverordnetenversammlung davon aus, dass alle dafür Verantwortlichen in der Bezirksverwaltung Berlin-Mitte, gerade in Zeiten enormster Arbeitsbelastung wie gegenwärtig, die Teilnahme an solchen Betriebsversammlungen, auch als sinnvolle Einrichtungen des arbeitsplatzbezogenen Austausches, Ort für  Problembenennungen,  gemeinsamer Lösungssuche  und Orientierung  anerkennen und die Teilnahme daran entsprechend wertschätzen.

 

 
 

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