Drucksache - 2253/IV  

 
 
Betreff: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht allein lassen - gemeinsam Verantwortung übernehmen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Petra Schrader 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 08.03.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .02.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin2253/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht allein lassen -

gemeinsam Verantwortung übernehmen!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2253/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherzustellen und sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Erstaufnahme- und Clearingstelle in die Lage versetzt wird, den gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung des Kindeswohls auch gerecht zu werden. Dazu gehört auch die Sicherstellung der jugendhilfegerechten Unterbringung.

r Bezirke, Einrichtungen und Institutionen sowie ehrenamtliche Helfer/innen und engagierte Bürger/innen soll eine rund um die Uhr arbeitende zentrale Anlauf- und Informationsstelle beim Senat geschaffen werden, die Verantwortung übernimmt und dafür Sorge trägt, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Erstaufnahme- und Clearingstelle ankommen und versorgt werden.

In diesem Kontext wird das Bezirksamt ebenfalls ersucht sich dafür einzusetzen, dass ausreichend Anschlussangebote der Jugendhilfe in Verantwortung und finanziert durch das Land Berlin geschaffen werden. Dem Bezirk sind für die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich im Bereich der Hilfen zur Erziehung und notwendiger medizinisch-therapeutischer Angebote, zusätzliche Mittel, ggf. durch

Basiskorrektur, zur Verfügung zu stellen. „

Das Bezirksamt hat am 01.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 42a SGB VIII am 28.10.2015 die Beschleunigung der Verfahren vorgesehen. Im Einzelnen sollen damit die Länder in die Lage versetzt werden, möglichst schnell die jungen Menschen in die kommunale Zuständigkeit und Perspektivplanung überzuleiten.

 

Unstrittig ist, dass es dringliches Ziel sein muss, den Aufenthalt in Notunterkünften für die unbegleiteten Minderjährigen drastisch zu verkürzen. Der junge Mensch muss unverzüglich in Obhut genommen werden. Sein Schutz und seine Gesundheit müssen gewährleistet sein.

 

Spätestens nach 3 Monaten muss der junge Mensch in die bezirkliche Zuständigkeit und damit in die bezirkliche Hilfeplanung. Weiterhin muss eine Unterbringung in eine adäquate Jugendhilfeeinrichtung erfolgen. Die Senatsjugendverwaltung strebt die Verkürzung des Clearingverfahrens an. Dennoch ist es bisher nur teilweise gelungen, die Jugendlichen zeitnah in die bezirkliche Verantwortung zu überweisen.

Aus Sicht des Jugendamtes soll bei der Überleitung in den Bezirk vorrangig darauf geachtet werden, dass Jugendliche, die bereits in bezirklichen Hostels untergebracht sind, anteilig (entsprechend der Quotierung) nach Mitte zugewiesen werden. Dadurch kann die Integration als kontinuierlicher Prozess gestaltet werden.

Die Senatsjugendverwaltung hat versichert, entsprechend zu verfahren.

 

Die Senatsjugendverwaltung hat bisher darauf verzichtet, einen zentralen Informationsstandort für ehrenamtliche Helfer_innen einzurichten. Die Vermittlungen sollen über die einzelnen Einrichtungen organisiert werden. Mit den Jugendhilfeträgern sind regelmäßige Veranstaltungen implementiert.

 

Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Die Zuständigkeit für diese Jugendlichen erfolgt durch Zuweisung der Senatsjugendverwaltung entsprechend einer festgelegten Quotierung.

Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländer zu decken, wurde eine Kooperationsvereinbarung mit einer Immobiliengesellschaft abgeschlossen, die 25 Wohnungen für diese Zielgruppe zur Verfügung stellt. Diese Wohnungen wurden/werden von Trägern der Jugendhilfe angemietet, die damit ca. 80 Plätze schaffen. Weiterhin wurden bzw. werden bis 01.04.2016 von Mitte-Trägern und in enger Zusammenarbeit mit der SenBJW 43 Plätze in Wohngemeinschaften entstehen.

Darüber hinaus werden Bedarfe an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten mit niedrigschwelliger Betreuung und beruflicher Qualifizierung für Jugendliche und junge Volljährige festgestellt. Der Umfang ist aktuell noch nicht exakt ermittelbar.

Nicht nur für die unbegleiteten Minderjährigen, sondern für alle asylsuchenden Jugendlichen und jungen Volljährigen wird das Gelingen ihrer Integration maßgeblich davon abhängig sein, ob die Entwicklung einer aussichtsreichen beruflichen Perspektive gelingt. Deshalb ist die Verknüpfung Ihrer Unterbringungen mit Maßnahmen der Jugendberufsagentur/Jugendberufshilfen in Anbindung an die 4 bezirklichen Jugendberatungshäuser erforderlich. Für diesen stark wachsenden Aufgabenbereich wird mehr bezirkliches Personal sowie auch erhebliche Transfermittel benötigt. Entsprechende Fach-und Finanzierungskonzepte müssen zügig entwickelt werden.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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