Drucksache - 2239/IV  

 
 
Betreff: Fahrradständer an der Plansche im Schillerpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. Beschluss
3. VzK vom 01.12.2015
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .11.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2239/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Fahrradständer an der Plansche im Schillerpark

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2239/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie im Bereich um die Plansche im Schillerpark Fahrradständer installiert werden können.

 

Das Bezirksamt hat am 10.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Aufstellung von Fahrradständern im Schillerpark, im Bereich der Plansche, gestaltet sich schwierig, da in der direkten Umgebung überwiegend Rasenflächen zur Verfügung stehen. Auf den Rasenflächen können ohne zusätzliche Befestigung (Versiegelung) keine Fahrradständer aufgestellt werden. Die zur Verfügung stehenden Wegeflächen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit (wassergebundene Wegedecke) eher als ungeeignet zu betrachten. Auch der Denkmal-schutz wäre hier zu berücksichtigen.

Im Frühjahr 2016 werden im Unterstreifen des Gehweges entlang der Dubliner Straße fünf Fahrradständer aufgestellt. Je nach Bedarf wird die Straßenunterhaltung prüfen, ob diese Anzahl ausreichend ist oder ob weitere Fahrradabstellanlagen aufgestellt werden müssen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               Die Kosten belaufen sich auf ca.

                                                                                                                1.500,-? und werden aus dem

Kapitel 3800, Titel 861 90, Unter-

Konto 000, bezahlt.

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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