Drucksache - 2221/IV  

 
 
Betreff: Regionalisierung der bezirklichen Ordnungsaufgaben
a) Überwachung des Einzelhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und außerhalb von tierärztlichen Hausapotheken
b) Futtermittelüberwachung.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 21.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:                     .07.2015

Abt.                    Tel.:              44600

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2221IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Regionalisierung der bezirklichen Ordnungsaufgaben

a) Überwachung des Einzelhandels mit frei verkäuflichen  Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und außerhalb von tierärztlichen Hausapotheken

b) Futtermittelüberwachung.

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

1. dass die bezirkliche Ordnungsaufgabe "Überwachung des Einzelhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken und außerhalb von tierärztlichen Hausapotheken" künftig vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf für alle anderen 11 Bezirke regionalisiert wahrgenommen wird und

 

2. dass die bezirkliche Ordnungsaufgabe "Futtermittelüberwachung"nftig vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf regionalisiert wahrgenommen wird.

 

Begründung:

Die den Bezirken mit dem 2. Berliner Verwaltungsgesetz 1998 zugewiesene Ordnungsaufgabe "Überwachung des Einzelhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken" kann in Folge der in den letzten 15 Jahren eingetretenen grundlegenden Veränderungen des Arzneimittelmarktes und den damit verbundenen geänderten Anforderungen an die Überwachungstätigkeit der zuständigen Behörden von diesen nicht mehr geleistet werden.

Die Bezirke verfügen weder über für die Aufgabenwahrnehmung adäquat ausgebildetes Fachpersonal, noch steht ihnen ausreichendes Personal für die Kontrolle der frei verkäuflichen Arzneimittel zu Verfügung. Folglich unterbleiben in der Regel die vorgeschriebenen Kontrollen und der rechtlich garantierte gesundheitliche Verbraucherschutz ist nicht mehr gewährleistet. Die Überwachung des Einzelhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken

wurde vom Bezirk Mitte nicht vorgenommen. Entsprechende Ressourcen und hierfür ausgebildetes Personal sind nicht vorhanden.

Da seit 2012 weder auf den zurückliegenden Bezirksstadträterunden noch in Gesprächen auf Arbeitsebene zwischen den zuständigen Fachreferenten der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und ausgewählten Ordnungsamtsleitungen unter Vermittlung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Patientenbeauftragten des Landes Berlin eine gemeinsame Problemlösung gefunden wurde, haben sich die Ordnungsamtsleitungen in ihrer Sitzung am 18. Juli 2014 darauf verständigt, dass die "Überwachung des

Einzelhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken" , vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Bezirksämter, für alle anderen 11 Bezirke von einem Bezirk regionalisiert wahrgenommen wird. Mit diesem Lösungsansatz werden die bezirklichen Kräfte gebündelt und die Kosten für das Land Berlin insgesamt minimiert und es kann zentral geeignetes Personal vorgehalten werden.

Die gemeinsame Gesprächsrunde der Bezirksstadträte zur koordinierten Weiterentwicklung der Ordnungsämter ist am 5. Dezember 2014 überein gekommen, dass Herr Staatssekretär Statzkowski der fachlich zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nachfolgenden Beschluss übermittelt, damit diese dessen Umsetzung durch einen Senatsbeschluss veranlasst: "Die Kontrolle der frei verkäuflichen Arzneimittel wird zukünftig vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Bezirksämter vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf als regionalisierte Aufgabe für alle 11 anderen Bezirke wahrgenommen. Zur Wahrnehmung der Kontrollaufgaben soll das Bezirksamt zusätzlich die notwendige personelle Ausstattung (2 Pharmazeuten/Apotheker, 2 pharmazeutisch-technische Assistenten und 1 Verwaltungsfachkraft zur Bearbeitung der belastenden Verwaltungsakte) und die notwendigen Sachmittel erhalten."

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf nimmt bereits jetzt die Aufgaben der amtlichen Futtermittelüberwachung für die Bezirke Lichtenberg, Pankow, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf, Spandau, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg wahr. Bei Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen wurde ebenfalls festgelegt, dass die Teilregionalisierung der amtlichen Futtermittelüberwachung im Land Berlin mittelfristig in der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung rechtlich verankert werden soll.

Aufgrund der Komplexibilität und der dadurch entstehenden Kosten u.a. für die Fort- und Ausbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist die Teilregionalisierung erforderlich.

 

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist mit der Übernahme der Zuständigkeiten

einverstanden.   

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              Art. 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin (VvB);

    § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes 

    (AZG);

    Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd Nr. 16 Abs.2 a,b,f)  

    § 38 Absatz 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG);

    RdB-Beschluss Nr. R-432/2014 vom 3. April 2014;

    Rundschreiben SenInnSport I Nr. 16/2014 vom 17.10.2014

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            Die Globalzuweisung für den  Bezirk Mitte für das Produkt 77731 sind durch 

                            Umsetzung an den Bezirk Marzahn-Hellersdorf abzutreten. Für das 

                            Haushaltsjahr 2015 werden die anteiligen Kosten nach § 50 LHO umgesetzt 

                            und dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf  zur Verfügung gestellt. 
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            Zur Finanzierung werden die primär gebuchten Personalkosten für das Produkt

                            77731, unter Beachtung der Rundungsvorschriften, aus dem Haushaltsjahr 

                            2013 in Höhe von 6.300 ? anteilig für 2015 auf das Bezirksamt Marzahn-

              Hellersdorf nach § 50 LHO umgesetzt und so dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf 

                            zur Verfügung gestellt.
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 
 

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