Drucksache - 2217/IV  

 
 
Betreff: Einrichten einer Postanschrift für wohnungslose Frauen vom Frauentreff Olga
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:IntegrationBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag Integration vom 23.06.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 11.01.2016

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               03.12.2015

Abt.                  Tel.:              32200

GB

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2217/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Einrichten einer Postanschrift für wohnungslose Frauen vom Frauentreff Olga

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 2217/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie für wohnungslose Klientinnen des Frauentreff Olga eine Postadresse eingerichtet werden kann. Die Prüfung soll in Abstimmung mit den verantwortlichen Mitarbeiterinnen des Frauentreff Olga bezüglich der besonderen Lebenslagen ihrer Klientinnen erfolgen. Bei positiven Prüfergebnis ist diese Postadresse zeitnah einzurichten.

 

Das Bezirksamt hat am  08.12.2015               beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zielgruppe der Einrichtung einer Postadresse sind Frauen und Transfrauen, die sich als Klientinnen im Frauentreff Olga aufhalten und bei denen alle Möglichkeiten einer Anmeldung ausgeschöpft sind. In der Regel sind das sich prostituierende Frauen, die aus EU-Ländern, vorrrangig aus Ungarn, Bulgarien und Rumänien nach Berlin gekommen sind. Diese Frauen haben einen legalen Aufenthalt. Sie sind wohnungslos, einige sind psychisch krank oder suchtkrank. Einige haben Gewalterfahrungen oder Ausbeutung durch Zuhälter erlebt. Viele der Frauen verfügen nicht über ausreichende Sprachkenntnisse und haben bei Neuankunft in Berlin fast keine Ortskenntnisse. Zudem ist oft die Gesundheit massiv angegriffen.

Die Frauen sind gehalten, sich beim Finanzamt anzumelden und Steuern zu zahlen. Das geht ohne Adresse nicht. Die Vermittlung in geeignete Hilfen bei Bedarf, z.B. in die Drogenhilfe, in die Soziale Wohnhilfe u.ä.ist fast nicht möglich.

Die Betroffenen verbleiben ohne Meldeadresse zu oft und zu lange in ausbeuterischen Verhältnissen, weil sie auf den Erhalt einer Adresse angewiesen sind. Hier berichtet der Träger Notdienst e.V., dass das leider oft passiert.

Die Möglichkeit über eine Postadresse zu verfügen, ermöglicht es Behörden, die Frauen schriftlich besser zu erreichen. Sie hätten einen deutlich leichteren Zugang zur Krankenversicherung, sie könnten sich leichter steuerlich anmelden, sie haben die Möglichkeit leichter an Sozialleistungen zu gelangen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es bestünde die Chance nachzuweisen, wie lange die Person sich schon in Berlin aufhält. Mit einer Adresse ist es für die Betroffenen leichter eine berufliche Perspektive außerhalb der Prostitution zu finden. Ohne Anschrift ist dies fast unmöglich.

Der Träger Notdienst/Frauentreff Olga kann sich als Adresse zur Verfügung stellen. Dazu muss der Frauentreffpunkt Olga den Betroffenen eine "Wohnungsgeberbestätigung" ausstellen. Diese Bestätigung ist seit dem 1.11.2015 verpflichtend. Diese Bestätigung legt die betroffene Person zusammen mit einem Anmeldebogen beim Bürgeramt vor. Der Frauentreffpunkt Olga muss die Postzustellung an die eigene Adresse, also Kurfürstenstraße 40, in 10785 Berlin sicherstellen durch eine Briefkasten und gegebenenfalls durch die persönliche Entgegennahme von Post. Besonders wichtig ist hierbei, die Entgegennahme behördlicher Post.

Die Wohnungsgeberbestätigung kann durch den Träger formlos erstellt werden, der Anmeldebogen kann im Bürgeramt abgeholt werden.

Der Träger ist durch uns schriftlich von dieser Möglichkeit informiert worden und muss nun selbst entscheiden, ob sie die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und wie sie die weiteren Schritte gestalten.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

             

 
 

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