Drucksache - 2194/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV führt im Rahmen ihrer Arbeit eine Klassifizierung von Dokumenten/Ordnern nach Stufen der Geheimhaltung ein. Die Klassifizierung soll Bestandteil der Geschäftsordnung werden. Die Klassifizierung soll im Ältestenrat erarbeitet werden.
Begründung: Bisher arbeitet die BVV nur mit dem Begriff "Nicht Öffentlich". Gleichwohl ist der Begriff nirgends in der BVV definiert. Eine solche Praxis ist intransparent. Durch das Schaffen von Geheimhaltungsstufen kann jederzeit erkannt werden, ob diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen darf. Auf der anderen Seite ist die Sicherheit bei sensiblen Themen erhöht. Selbst der NSA-Untersuchungsausschuss bedient sich verschiedener Geheimhaltungsstufen.
Siehe hierzu: Die Welt - Wikileaks veröffentlicht Papiere aus NSA-Ausschuss; Kapitel: Verschiedene Geheimhaltungsstufen URL: http://www.welt.de/politik/deutschland/article140862786/Wikileaksveroe ffentlicht-Papiere-aus-NSA-Ausschuss.html
Und BILD - Wikileaks veröffentlicht geheime Protokolle URL: http://www.bild.de/politik/inland/wikileaks/veroeffentlichtprotokolleausnsa- ausschuss-40931234.bild.html |
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