Drucksache - 2186/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen", für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII 242.900 ? für das Jahr 2016 und 332.000 ? für das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden für tarifgerechte Steigerungen der Personalausgaben benötigt. Die freien Träger haben nach SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf den gleichen Maßstab in der Finanzierung ihrer Leistungen wie der öffentliche Träger. Tarifsteigerungen sind damit zwingend zu finanzieren, wenn es zu keiner Verringerung des Angebotes kommen soll.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten [11 Ja-Stimmen (SPD,Bü90/Die Grünen, CDU, Die Linke, Piraten), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen]. |
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