Drucksache - 2177/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen" bzw. "T-Rest", für die Leistungen nach §§ 16 und 28 SGB VIII sowie fallunspezifische Arbeit 61.156 ? ? für das Jahr 2016 und 70.800 ? für das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten [11 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis90/ Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].
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