Drucksache - 2138/IV  

 
 
Betreff: Magnushaus - Dienstanweisung gegen Denkmalschutz- und Planungsrecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Sven Diedrich und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 09.06.2015

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

  1. Trifft es zu, dass die Untere Denkmalschutzbehörde (UD) den Antrag des Siemenskonzerns, auf dem Grundstück des Magnus-Hauses (Am Kupfergraben 7) einen mehrgeschossigen Neubau zu errichten, aus denkmalpflegerischen Gründen abgelehnt hat und erst auf Weisung des Bezirksstadtrates Spallek (CDU) die denkmalrechtliche Stellungnahme im Bauvorbescheid in eine Zustimmung umgewandelt wurde und wie lautet die ursprüngliche Stellungnahme der UD Mitte?

 

  1. Trifft es zu, dass auch planungsrechtlich dieses Bauvorhaben vom Stadtentwicklungsamt Mitte als nicht genehmigungsfähig bewertet wurde, aber dennoch ein positiver Bauvorbescheid auf Weisung des Bezirksstadtrates Spallek (CDU) ergangen ist und wie lautet die ursprüngliche planungsrechtliche Stellungnahme des Stadtplanungsamtes Mitte?

 

  1. Hat Bezirksstadtrat Spallek diese Weisungen mit dem Kollegialorgan Bezirksamt beraten bzw. mit welchen Mitgliedern des Senats oder mit welchen Staatssekretären und leitenden Mitarbeitern der Senatsverwaltungr Stadtentwicklung und Umweltschutz hat Bezirksstadtrat Spallek sein Vorgehen in dieser Angelegenheit (Anweisung von Genehmigungen) abgestimmt oder besprochen?

 

  1. Hat Senatsbaudirektorin Regula Lüscher im eigenen Namen oder im Namen des Senators bzw. des Regierenden Bürgermeisters initiativ auf laufende Genehmigungsverfahren im Bezirksamt Mitte Einfluss genommen?

 

  1. Wodurch sieht das Bezirksamt das Vorgehen von Bezirksstadtrat Spallek legitimiert, trotz Remonstrationen der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter sich mit dem Mittel der Dienstanweisung über deren fachliche und rechtliche Feststellungen (hier BauGB, DSchG Bln) hinwegzusetzen und willkürlich baurechtliche Genehmigungen herbeizuführen?

 

 

 
 

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