Drucksache - 2136/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2136/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über den Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 22.04.2015 übermittelt worden. Die diesbezüglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte zur Verfügung gestellt.
Auf der Grundlage diverser Hinweise der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte "technische Fortschreibung" zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke zu gegebener Zeit informiert. Die sich hieraus für den Bezirk Mitte ergebenden Korrekturen werden im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens berücksichtigt.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.05.2015 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 1) beschlossen. Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwer-punktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen nichts anderes gebieten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.
Zu den Anlagen ist in Ergänzung des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen folgendes anzumerken:
1. Jahresabschluss 2014
Der Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2014 einen kassenmäßigen Überschuss in Höhe von rd. 5.275,0 Tsd. ? erwirtschaftet, der entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2016 zu veranschlagen ist. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Finanzen in dem oben genannten Schreiben vom 22.04.2015 nachfolgende Einschränkung für die Verwendung des Überschusses vorgesehen, der somit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zunächst nicht vollständig zur Finanzierung konkreter Maßnahmen herangezogen werden kann:
"In den Bezirken Mitte, Pankow und Marzahn-Hellersdorf sind die vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossenen Konsolidierungskonzepte umzusetzen. Die in den Konzepten ausgewiesenen Raten zum Schuldenabbau sind weiterhin gesondert im Kapitel 4500 beim Titel 97107 "Pauschale Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten aus Vorjahren" zu veranschlagen und qualifiziert zu sperren.
Alle drei Konsolidierungsbezirke haben das Jahr 2014 mit einem positiven isolierten Jahresergebnis 2014 abgeschlossen. Der Bezirk Mitte weist dabei zusätzlich auch einen positiven Ergebnisübertrag nach 2016 auf, der jedoch nicht zu einer Gesamtschulden-Tilgung führt. Um den erreichten Konsolidierungserfolg abzusichern, hat der Bezirk Mitte - wie in den Vorjahren - für 2016 den Überschuss aus 2014 in Höhe von 3,22 Mio. ? unter Titel 97101 "Pauschale Mehrausgaben" auszuweisen und qualifiziert zu sperren."
Die Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts des Bezirks Mitte für die Jahre 2014 bis 2016 vom 27.10.2014 sieht für das Haushaltsjahr 2016 einen Tilgungsbetrag in Höhe von 4.007 Tsd. ? vor. In 2016 wurden im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Mittel aus der Pauschalen Zuweisung für Investitionen in Höhe von 3.007 Tsd. ? nicht Maßnahme konkret verplant. Die bei E 01 entstehenden Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung werden in 2016 anteilig in Höhe von 1.000 Tsd. ? zur Schuldentilgung eingesetzt.
Im Haushaltsjahr 2017 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz von jeweils 1,0 Tsd. ? vorzusehen.
2. Ergebnisse der Zuweisung
Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen in 2016 667.624,0 Tsd. ? und in 2017 681.721,0 Tsd. ?. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen auch im Vergleich zu 2015 ist der Anlage 2 zu entnehmen.
3. Produktsummenbudget
Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest inkl. Unfallkasse sowie die freiwilligen Leistungen. Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden analog der Istausgaben 2014 abzüglich einnahmefinanzierter Anteile an die Geschäftsbereiche verteilt. Darüber hinaus wurden Mehrbedarfe für freiwillige Leistungen und T- Rest bewilligt. Diese können der Anlage 4 entnommen werden.
Die Ausgaben für IuK-Technik basieren auf der Inventarliste der vorhandenen Technik. Dabei wurde eine Summe in Höhe von 455,0 Tsd. ? in 2016 und in Höhe von 255,0 Tsd. ? für 2017 dezentral verteilt. Ein Betrag in Höhe von 50,0 Tsd. ? wurde jeweils zentral bei der Serviceeinheit Facility Management berücksichtigt. Weiterhin wurden für die genannten Ausgabefelder anerkannte Mehrbedarfe berücksichtigt, die der Anlage 4 entnommen werden können.
4. Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets
Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2014 vorgenommen (Anlage 8). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.
5. Einnahmen
Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 12.06.2015 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 ist für den 21.07.2015 vorgesehen.
Rechtsgrundlagen:
§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Auf die Anlagen 1 - 9 wird verwiesen.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Auf die Anlage 1 wird verwiesen.
Berlin, den .Mai 2015
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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