Drucksache - 2136/IV  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 04.06.2015
2. Anlage 1

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2136/IV

                                                                                                                                                                                     

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2016/2017

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Produktsummenbudget, die Zuweisung für sonstige Transferausgaben und die Einnahmevorgaben sind den Bezirken mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 22.04.2015 übermittelt worden. Die diesbeglichen Unterlagen wurden den Mitgliedern des Hauptausschusses der BVV Mitte zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Grundlage diverser Hinweise der Bezirke wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Finanzen eine so genannte "technische Fortschreibung" zur Fehlerkorrektur und Berücksichtigung sich auf die Bezirkszuweisung auswirkender Tatbestände geprüft. Über die Ergebnisse werden die Bezirke zu gegebener Zeit informiert. Die sich hieraus für den Bezirk Mitte ergebenden Korrekturen werden im Rahmen des weiteren Planaufstellungsverfahrens berücksichtigt.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 26.05.2015 die Aufteilung der Globalbeträge und der Einnahmevorgaben nach Geschäftsbereichen und Ämtern (Anlage 1) beschlossen. Anlässlich der titelkonkreten Untersetzung sind innerhalb der Geschäftsbereiche im Rahmen der zugemessenen Beträge volumenneutrale, der jeweiligen Schwer-punktsetzung dienende Verlagerungen grundsätzlich möglich, sofern die nachfolgenden Ausführungen nichts anderes gebieten. Die zu Grunde liegenden Berechnungstabellen können dabei unterstützend herangezogen werden.

 

Zu den Anlagen ist in Ergänzung des Schreibens der Senatsverwaltung für Finanzen folgendes anzumerken:

 

1.              Jahresabschluss 2014

             

Der Bezirk Mitte hat im Haushaltsjahr 2014 einen kassenmäßigen Überschuss in Höhe von rd. 5.275,0 Tsd. ? erwirtschaftet, der entsprechend der gültigen Haushaltssystematik im Haushaltsjahr 2016 zu veranschlagen ist. Jedoch hat die Senatsverwaltung für Finanzen in dem oben genannten Schreiben vom 22.04.2015 nachfolgende Einschränkung für die Verwendung des Überschusses vorgesehen, der somit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes zunächst nicht vollständig zur Finanzierung konkreter Maßnahmen herangezogen werden kann:

 

"In den Bezirken Mitte, Pankow und Marzahn-Hellersdorf sind die vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossenen Konsolidierungskonzepte umzusetzen.

Die in den Konzepten ausgewiesenen Raten zum Schuldenabbau sind weiterhin

gesondert im Kapitel 4500 beim Titel 97107 "Pauschale Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten aus Vorjahren" zu veranschlagen und qualifiziert zu sperren.

 

Alle drei Konsolidierungsbezirke haben das Jahr 2014 mit einem positiven isolierten

Jahresergebnis 2014 abgeschlossen. Der Bezirk Mitte weist dabei zusätzlich auch

einen positiven Ergebnisübertrag nach 2016 auf, der jedoch nicht zu einer Gesamtschulden-Tilgung führt. Um den erreichten Konsolidierungserfolg abzusichern, hat

der Bezirk Mitte - wie in den Vorjahren - r 2016 den Überschuss aus 2014 in Höhe

von 3,22 Mio. ? unter Titel 97101 "Pauschale Mehrausgaben" auszuweisen und qualifiziert zu sperren."

 

Die Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts des Bezirks Mitte für die Jahre 2014 bis 2016 vom 27.10.2014 sieht für das Haushaltsjahr 2016 einen Tilgungsbetrag in Höhe von 4.007 Tsd. ? vor. In 2016 wurden im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung 2015 bis 2019 Mittel aus der Pauschalen Zuweisung für Investitionen in Höhe von 3.007 Tsd. ? nicht Maßnahme konkret verplant. Die bei E 01 entstehenden Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung werden in 2016 anteilig in Höhe von 1.000 Tsd. ? zur Schuldentilgung eingesetzt.

 

Im Haushaltsjahr 2017 ist gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen zunächst nur ein Merkansatz von jeweils 1,0 Tsd. ? vorzusehen.

 

 

2. Ergebnisse der Zuweisung

 

              Die Zuweisungsbeträge an den Bezirk (Kapitel 4500, Titel 38630) betragen in 2016 667.624,0 Tsd. ? und in 2017 681.721,0 Tsd. ?. Die Zusammensetzung der Globalzuweisungen auch im Vergleich zu 2015 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

3.              Produktsummenbudget

 

  • Das Produktsummenbudget, also der nicht kameral, sondern auf Basis der Kosten-/Leistungsrechnung errechnete Anteil innerhalb der unter 2. genannten Gesamtzuweisung beträgt in 2016  543.337,1 Tsd. ? und in 2017  554.912,0 Tsd. ? (jeweils einschließlich vertikalem Wertausgleich). Aus dem Produktsummenbudget sind die so genannten steuerbaren Ausgaben (A-Teil ohne A 10), die Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierungen), die Transferausgaben des so genannten T-Teils sowie die pagatorisierten kalkulatorischen (budgetunwirksamen) Kosten zu finanzieren. Letztere sind in der Höhe ihrer Einbeziehung in den Bezirksplafonds ohne Minderung um den auch auf diese Kosten entfallenden Normierungsabschlag im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

  • Für die Bemessung der Eckwerte wurde eine "Mischkalkulation" zu Grunde gelegt, d. h., in Teilbereichen erfolgte eine produktorientierte Zuweisung (insbesondere T-Teil), in anderen Bereichen (insbesondere A-Teil) erfolgte nicht zuletzt auf Grund der notwendigen Einhaltung von durch die Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Mindeststandards bzw. Veranschlagungsleitlinien eine kamerale Berechnung.

 

  • Die Eckwerte für den T- Teil wurden im Wesentlichen auf der Grundlage der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Teilbudgets gebildet. Alle Teilbudgets bzw. Transferanteile der Teilbudgets wurden in der von der Senatsverwaltung für Finanzen berechneten Höhe an die Geschäftsbereiche weitergereicht und sind auch in dieser Höhe zu veranschlagen (siehe Anlage 3). Die Zuweisungshöhe stellt einerseits die Zielgröße für eine auskömmliche Veranschlagung dar, die im Rahmen der Nachschau von der Senatsverwaltung für Finanzen geprüft wird und ist anderseits die Berechnungsgrundlage für die Basiskorrektur.

Ausnahmen bilden die zugewiesenen Budgets für den T- Teil Rest inkl. Unfallkasse sowie die freiwilligen Leistungen. Diese sind Bestandteil des Produktsummenbudgets und wurden analog der Istausgaben 2014 abzüglich einnahmefinanzierter Anteile an die Geschäftsbereiche verteilt. Darüber hinaus wurden Mehrbedarfe für freiwillige Leistungen und T- Rest bewilligt. Diese können der Anlage 4 entnommen werden.

 

  • Die Bemessung der steuerbaren Ausgaben im Bereich der Ausgabenfelder A 04 (Grünflächenunterhaltung), A 05 (bewegliches Vermögen) und A 09 (pauschalierte Ausgaben) fußt grundsätzlich auf den Ist-Ausgaben des Jahres 2014, die um die Ausgaben für Fremdvergabe bei A 04, um Ausgaben aus der Wohnungsneubauprämie bei A 05 und A 09, um Ausgaben für IuK-Technik sowie um Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen und sonstige Sachverhalte bereinigt wurden (siehe Anlagen 5 und 6).

Die Ausgaben für IuK-Technik basieren auf der Inventarliste der vorhandenen Technik. Dabei wurde eine Summe in Höhe von 455,0 Tsd. ? in 2016 und in Höhe von 255,0 Tsd. ? für 2017 dezentral verteilt. Ein Betrag in Höhe von 50,0 Tsd. ? wurde jeweils zentral bei der Serviceeinheit Facility Management berücksichtigt. Weiterhin wurden für die genannten Ausgabefelder anerkannte Mehrbedarfe berücksichtigt, die der Anlage 4 entnommen werden können.

 

  • Der Bedarf für das Ausgabenfeld A 08 (Grundstücksbewirtschaftung) basiert auf den um 0,5 % für 2016 und 0,4 % für 2017 fortgeschriebenen Ist-Ausgaben des Jahres 2014, der um die Bewirtschaftungskosten für erwartete Gebäudeabgänge in 2017 gekürzt wurde. Weiterhin wurden Mehr- und Minderbedarfe der Geschäftsbereiche/Ämter berücksichtigt. Lehr- und Lernmittel (A 01) wurden jeweils in Höhe der Veranschlagungsleitlinie den zuständigen Geschäftsbereichen zugemessen. Bei den Beträgen der ebenfalls Veranschlagungsleitlinien unterliegenden Ausgabefelder A 02 (Hochbauunterhaltung) und A 03 (Tiefbauunterhaltung) wurde von der eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, 20% aus der pauschalen Zuweisung für Investitionen dorthin zu verlagern. Dies entspricht einem Betrag von je 1.389,0 Tsd. ? in beiden Planjahren, von dem jeweils 972,0 Tsd. ? auf die Hochbau- und 417,0 Tsd. ? auf die Tiefbauunterhaltung entfallen. Beim Feld A 02 ist zudem für 2017 eine Absenkung um 228 Tsd. ? für die erfolgten Bestandsveränderungen vorgenommen worden (Aufteilung A 02 siehe Anlage 7).

 

  • Bei der Veranschlagung ist folgendes zu beachten: Zur Einhaltung von Mindeststandards bzw. der Veranschlagungsleitlinien und zur auskömmlichen Finanzierung sind Verlagerungen zu Lasten der Ausgabefelder A 01, A 02, A 03, A 07 und A 08 nicht zulässig. Ausgaben für Aus- und Fortbildung (Titel 525 01) sollen nur fachspezifische Ausgaben enthalten. Um eine gerechte Verteilung der knappen Haushaltsmittel für Mitarbeiterfortbildung und Gesundheitsmaßnahmen zu erreichen,  werden Ausgaben für Gesundheitsmaßnahmen, wie Supervisionen, Coachings, Teamentwicklungsmaßnahmen u.a. zentral bei der SE Personal und Finanzen Kapitel 3307 bei dem neuen Titel 540 02 - Personal- und Organisationsmanagement (ohne Aus- und Fortbildung) - veranschlagt. 

 

  •              Die Veranschlagung der Personalmittelsumme erfolgte auf der Basis des Aufstellungsrundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen unter Beachtung weiterer Berechnungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen für den Personalplafond, fortgeschrieben u. a. um zwischenzeitliche Stellenabgänge, vereinzelte Mehrbedarfe, Einsparungen bzw. Auswirkungen von Trägerwechseln (u. a. in Zusammenhang mit der Umsetzung der Beschlüsse zum VZÄ-Abbau) sowie von der Senatsverwaltung für Finanzen anerkannte Fortschreibungstatbestände (z.B. wachsende Stadt). Bei der Eckwerteermittlung wurden diese Sachverhalte bereits berücksichtigt.

 

 

 

 

4. Transferausgaben (Z-Teil) außerhalb des Produktsummenbudgets

 

Die Eckwerte basieren auf den Zuweisungen der Teilbereiche bzw. innerhalb der Teilbereiche wurde eine Verteilung anteilig auf der Grundlage des Ist 2014 vorgenommen (Anlage 8). Umgliederungen sind ausschließlich zu Gunsten bzw. zu Lasten der verschiedenen Transferteilbereiche unter Einhaltung der Gesamtzuweisung für Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets eines Geschäftsbereichs/Amtes möglich.

 

 

5.              Einnahmen 

 

  • Die Bemessung der Einnahmevorgabe an die Geschäftsbereiche erfolgt in den Einnahmefeldern E 03 (Verwaltungseinnahmen), E 04 (Erstattung von Transferausgaben) und E 05 (Entgelte für Kinderbetreuung nach TKBG) in Höhe der Vorgabe der Senatsverwaltung für Finanzen. Die in der Anlage 1 aufgeführten Beträge sind von den entsprechenden Geschäftsbereichen/Ämtern in den jeweiligen Einnahmefeldern zu veranschlagen. Die Aufteilung der Einnahmen E 04 kann der Anlage 9 entnommen werden.

 

 

  • Darüber hinaus werden durch das Bezirksamt auch Vorgaben für die Einnahmefelder E 01 (zweckgebundene Einnahmen) und E 02 (managementbedingte Einnahmen) gemacht (siehe Anlage 1), sofern nicht eine zwingende unmittelbare Ausgabenkorrespondenz gegeben ist. Die Vorgabe umfasst im Feld E 01 vornehmlich die erwarteten Abführungen aus der Parkraumbewirtschaftung an den Haushalt (Kostenerstattung und Überschuss), Erstattungen des JobCenters für Personal- und Sachausgaben der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und im Feld E 02 Einnahmen aus Grundstücksverkaufserlösen und Werbung.

 

 

  • In eigener Verantwortung können weitere, nicht bereits in die Vorgabe einbezogene Einnahmen E 01 und E 02 veranschlagt werden, sofern deren kassenwirksame Vereinnahmung im entsprechenden Planjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als gesichert gegenüber der SE Personal und Finanzen dokumentiert werden kann. Über die jeweilige Verwendung wird im Rahmen der Revision entschieden. Im Regelfall sind die Mehreinnahmen zur Beseitigung von Notlagen innerhalb des Gesamthaushalts zu verwenden. Die eigenverantwortliche Veranschlagung von Einnahmen mit einer unmittelbaren ausgabeseitigen Zweckbindung bleibt davon unberührt.

 

Die Geschäftsbereiche bzw. Ämter haben nunmehr der SE Personal und Finanzen die titelkonkrete Untersetzung der Eckwerte bis zum 12.06.2015 aufzuliefern. Der Beschluss des Bezirksamtes über den Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2016/2017 ist für den 21.07.2015 vorgesehen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1,  36 Abs. 2 f) BezVG, § 26a LHO

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf die Anlagen 1 - 9 wird verwiesen.

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Auf die Anlage 1 wird verwiesen.

 

 

 

Berlin, den              .Mai 2015

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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