Drucksache - 2115/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Maßnahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2115/IV)
Die Bezirksverordnetenversammlung Mitte unterstützt den Beschluss der Jugendstadträt_innen und den Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zu den Maßnahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter.
Für das Jugendamt Mitte werden nach den Bemessungsgrößen der oben genannten Beschlüsse insgesamt 24,1 mehr Stellen in den Bereichen Regionaler Sozialer Dienst (RSD), Kitagutscheinstelle und Elterngeldstelle benötigt. Werden diese Bereiche nicht auskömmlich aufgestockt, werden die gesetzlichen Aufgaben nicht bzw. nicht in angemessener Weise erfüllt. Die Auswirkungen sind Lange Warte-und Schließzeiten in der Elterngeld- und Kitagutscheinstelle als auch unzureichende Beratung. Im RSD fehlende qualifizierte Beratungen, passgenaue Hilfeplanungen und abgestimmte Sicherungskonzepte in der Kinderschutzarbeit.
Das Bezirksamt hat am 19.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Der Rat der Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend des RdB und des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft des RdB dem Maßnahmenpaket zur Sicherung der Aufgabenerfüllung der Berliner Jugendämter zugestimmt.
Dieser Beschluss wurde in die AG Wachsende Stadt der Senatsverwaltung für Finanzen überwiesen.
Darüber hinaus hat die Jugendstadträtin die Staatsekretärin für Jugend über den Beschluss der BVV informiert.
Leider hat die AG Wachsende Stadt noch keine zusätzlichen Stellenmehrbedarfe auf der Grundlage des Maßnahmepaketes beschlossen. Die Jugendstadträtin wird weiter bei jeder Gelegenheit auf eine angemessene Stellenausstattung drängen.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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