Drucksache - 2108/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss Mitte fordert das Bezirksamt auf, im Rahmen des Eckwertebeschlusses dem Jugendamt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 zur Ko-Finanzierung der eingeworbenen ESF-/Bundesmittel jährlich 20.000 ? zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Neben der Ko-Finanzierung, die aus eingesetztem Personal besteht, müssen zur Ko-Finanzierung tatsächliche Geldmittel aufgebracht werden. Die Förderung der Bereiche Aktions- und Jugendfonds im Bundesprogramm "Demokratie leben " ist von einer Mitfinanzierung der Kommune bzw. der Einbringung von Drittmitteln" abhängig. Für 2016/2017 sind 20% = 10.000 ? für die beiden Fördergebiete ko-zu finanzieren. Ohne die Ko-Finanzierung, können die eingeworbenen Mittel nicht verwendet werden.
Ergebnis
beschlossen beschlossen mit Änderung abgelehnt / i.d. Sache erl. zurückgezogen überwiesen in den__________________________________________
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