Drucksache - 2096/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text Siehe Rückseite)
Abt. Schule, Sport und Facility Management Tel.:33900
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 2096IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Erneuter Einsatz für die Überführung des Französischen Gymnasiums in zentrale Trägerschaft
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 12.05.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 2096/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich erneut bei der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, dass das Französische Gymnasium in zentrale Trägerschaft überführt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Gremien der Schule und der Bezirksschulbeirat dem zustimmen. Vor dem Hintergrund der "wachsenden Stadt" und der besonderen Verfasstheit der Schule soll sich das Bezirksamt nun erneut für die Umsetzung dieser favorisierten Maßnahme (vgl. u.a. Drs. 2160/III) gegenüber dem Land Berlin stark machen.
Die Entscheidung und Begründung der Senatsbildungsverwaltung ist der BVV zur Kenntnis zu geben und im Schulausschuss zu diskutieren.
Das Bezirksamt hat am 28.05.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Im Abgeordnetenhaus Berlin ist mit Drucksache 18/1398 das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Vorschriften im Oktober 2018 eingebracht worden. Dieses Gesetz ist in II. Lesung am 12.12.2018 durch den Berliner Gesetzgeber beschlossen worden und im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 31/2018 vom 29.12.2018 veröffentlicht worden (Inkrafttretens des Gesetzes: 31.12.2018). Entscheidend ist der geänderte § 105 SchulG: Danach verwaltet die Schulaufsichtsbehörde als zuständige Schulbehörde die äußeren Angelegenheiten (…) des Französischen Gymnasiums (Collége Francais) als zentral verwaltete Schulen sowie die geänderte Nummer 16 der Anlage zu 4 Abs. 1 S.1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes , in dem nunmehr auch das Französische Gymnasiums (Collége Francais) in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Bildung wechselt. Diese beiden Änderungen in der Schulträgerschaft sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten (siehe dazu Artikel 12 Abs.2 des o.g. Schuländerungsgesetzes).
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B. Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
Berlin, den
Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Spallek |
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