Drucksache - 2092/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über "Unterausgelastete Pflegeeinrichtungen für Flüchtlingsunterbringung nutzen"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2092/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, in Kooperation mit den im Bezirk vorhandenen stationären Pflegeeinrichtungen zu prüfen, ob und wie dortige Raumkapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Dabei sind gemeinsam mit den Einrichtungsbetreibern nicht nur die finanziellen, sondern auch die gesundheitlichen und psycho-sozialen Voraussetzungen für eine etwaige Unterbringung detailliert zu definieren und ihre Umsetzbarkeit abzuprüfen."
Das Bezirksamt hat am ..26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 03.07.2015 an alle der insgesamt 22 Betreiber von Wohnheimen bzw. Pflegewohnheimen im Bezirk Mitte gewandt und die Aufnahme von ausgewählten Flüchtlingen in der Einrichtung angesprochen. (siehe Anlage)
Insbesondere bat das Bezirksamt, bei Vorhandensein bestimmter Raumkapazitäten, die Aufnahme alleinstehender Frauen mit oder ohne Kinder, aber auch für Personen, die selbst einer regelmäßigen medizinischen oder pflegerischen Betreuung bedürfen oder aus anderen Gründen besonders schutzbedürftig sind zu prüfen.
Auf dieses Schreiben hin gingen 6 Antworten ein und es fanden mehrere Gespräche statt. Fünf Einrichtungen zeigten sich prinzipiell zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit, machten aber eine Aufnahme davon abhängig, dass mindestens eine Person einer ggf. aufzunehmenden Familie pflegebedürftig ist und die Pflege analog der geltenden Pflegetarife vergütet wird.
Nur ein Betreiber stellte in Aussicht, in einer oder zwei seiner Einrichtungen eine komplette - und in einem Fall sogar vollkommen ungenutzte - Etage für geflüchtete Menschen vorzuhalten und die Unterbringungskosten auf Basis der AV-Wohnen und nicht von Pflegetarifen abzurechnen. Gleichzeitig stellte er die Beschäftigung geeigneter Flüchtlinge in seiner Einrichtung in Aussicht.
Seine nachfolgenden Gespräche mit der Heimaufsicht des Landes Berlin und den Pflegekassen zeigten aber, dass sowohl das Land als auch die Pflegekassen hierfür hohe bürokratische Hürden sahen. So hätte der Betreiber einen Antrag auf Reduzierung seiner genehmigten Pflegekapazitäten stellen müssen - ohne Garantie diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung zurückzuerhalten. Auch baurechtlich schien ein umfangreiches Verfahren unumgänglich.
Nach reiflicher Prüfung schätzte der Betreiber sein betriebswirtschaftliches Risiko als zu hoch ein und sagte dem Bezirksamt zu beiderseitigem Bedauern ab.
Dies hat zur Folge, dass unweit einer notbelegten Turnhalle weiterhin vollausgestatte Räume in einer Pflegeeinrichtung leer stehen. Ganz offensichtlich ist der zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms notwendige Mentalitätswandel nach wie vor nicht in allen Teilen der öffentlichen Verwaltung angekommen.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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