Drucksache - 2082/IV  

 
 
Betreff: Gartenstadt Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Fünfstück und die anderen Mitglieder der Fraktion Matischok Fraktion der SPD 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
27.05.2015 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.05.2015
2. BE StadtE vom 27.05.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 06.06.2016
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin      Datum   .05.2016

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung  Tel: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung      Drucksache Nr.

Mitte von Berlin         2082/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Gartenstadt Berlin

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2082/IV):

 

Das Bezirksamt wird gebeten, gegenüber der Arbeitsgruppe, die auf Beschluss des Landesklein-gartenbeirats eingerichtet wurde, eine Stellungnahme abzugeben, die auf den dauerhaften Schutz der bezirklichen Kleingärten abzielt.

In der Begründung zu dieser Stellungnahme soll die große Bedeutung der Kleingärten für den Bezirk und seine BewohnerInnen, aber auch darüber hinaus für die Stadt herausgestellt und erläutert werden.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass alle bezirklichen Kleingartenflächen eine Schutzstufe von IV bzw. V erlangen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 31.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Zur Bedeutung der Kleingartenanlagen für den Bezirk Mitte gilt uneingeschränkt die Darstellung aus der kostenlosen Broschüre „Das bunte Grün Kleingärten in Berlin“, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Dezember 2012. Diese wird hiermit zitiert.

 

Der Nutzen für die Stadt

Die Funktion der Kleingärten hat sich gewandelt. Heute steht gerade in einer Großstadt wie Berlin stärker als der rein wirtschaftliche Nutzen ihr Freizeit und Erholungswert im Vordergrund. Die Entwicklung des Kleingartenwesens zeigt allerdings, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der praktische Nutzen immer wieder an Bedeutung gewinnt. Nach wie vor profitieren gerade Familien mit geringem Einkommen. Ihnen bietet der Kleingarten die Chance zur preisgünstigen, gesundheits- und ernährungsbewussten Selbstversorgung mit frischen, unbehandelten Naturpro-dukten. Zugleich schafft er eine attraktive Alternative zu kostenintensiven Freizeit- und Urlaubs-aktivitäten.

 

Stärkung sozialer Vernetzung

Der praktische Nutzen der Kleingärten erschöpft sich indes nicht in wirtschaftlichen Vorteilen. Mindestens ebenso viel Gewicht hat der soziale Aspekt: Familien und Alleinerziehende finden hier mit ihren Kindern einen geschützten Raum, um sich an der frischen Luft zu bewegen, Natur zu erfahren und ihre Freizeit sinnvoll zu verbringen. Berufstätige erholen sich vom Arbeitsstress. Arbeitslosen eröffnet er ein neues Betätigungsfeld. Rentnerinnen und Rentner entdecken eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, die man auch mit kleinem Geldbeutel so häufig ausüben kann, wie man will.

 

Kleingärten stärken die sozialen Kontakte, weil sie den Aufbau sozialer Netzwerke fördern, breite Bevölkerungsschichten aktivieren und zu eigenverantwortlichem, gemeinschaftlichen Handeln und bürgerschaftlichem Engagement ermutigen.

 

Die sozialpolitische Bedeutung gerade der Kleingartenvereine als Basis dieses Handelns ist nicht zu unterschätzen. In ihnen wird das menschliche und gesellschaftliche Miteinander unterschied-licher Bevölkerungsgruppen gepflegt; hier begegnen sich Arbeiter, Freiberufler, Selbstständige und Angestellte, Beamte und Arbeitslose vor dem verbindenden Hintergrund eines gemeinsamen Interesses. Zudem leiten Kleingärtenvereine einen wichtigen Beitrag zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger.

 

Ähnlich integrative Wirkung entfalten die Kleingärten für den Dialog der Generationen: Über den Gartenzaun kommen Jung und Alt in Kontakt. Das gärtnerische Fachwissen der Älteren findet Anerkennung und wird an die jüngeren Generationen weitergegeben.

 

Erholung für die Allgemeinheit

Berlins Kleingärten sind auch für Nichtkleingärtner ein Ort der Entspannung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die Bezirksämter unterstützen die Öffnung der An-lagen für alle Berlinerinnen und Berliner, die hier wie in öffentlichen Parks und Grünanlagen spazieren gehen und sich erholen können. Wenn die Durchgangswege der Öffentlichkeit zugänglich gehalten werden, verzichtet das Land darauf, von den Bezirksverbänden den vollen Pacht-zins einzufordern. So verbleibt ein Teil des Pachtzinses bei den Verbänden, damit Wege und Anlagen instand gehalten werden können.1

Durch die Schaffung von Spielflächen, Sitzmöglichkeiten und Rahmengrün nehmen die Kleingartenanlagen weitere Funktionen für die Allgemeinheit wahr und verbessern das Angebot wohnungsnaher Erholungsflächen.

 

Vorteile für die Stadtökologie

Wer sich zu Fuß, mit Fahrrad, Bussen oder Bahnen zum eigenen Kleingarten aufmacht, statt mit dem Auto ins Umland zu fahren, schont die Umwelt. Deshalb können Kleingärten besonders in Wohnungsnähe dazu beitragen, das städtische Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Nicht nur in dieser Hinsicht haben Kleingärten häufig auch Bedeutung für die Ökologie der Stadt. Wie alle Grünflächen reduzieren sie die Luftverschmutzung, weil sie Staub und Feinstaub binden. Nieder-schläge können in Kleingärten mit ihrem geringen Versiegelungsgrad in hohem Maße vor Ort versickern und verdunsten. Das kommt dem Mikroklima und dem Wasserhaushalt der Stadt zugute.

 

Refugium der Stadtnatur

Als integraler Bestandteil des Berliner Freiflächen- und Grünsystems haben die Kleingartenanlagen schließlich Bedeutung für den Natur- und Artenschutz in der Stadt. Sie sind wichtige Lebensräume für die artenreiche Flora und Fauna der Stadt, deren Erhalt die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nicht selten fördern und unterstützen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von Nistkästen für Singvögel über Reisigstapel, Trockenmauern und Gartenteiche als Trocken und Feuchtraumbiotope bis zu Nisthölzern für Solitärbienen. Auch das Reservoir genetischer Artenvielfalt erfüllen Kleingärten heute eine wichtige Funktion: Nicht selten pflegen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner alte Nutz- und Kulturpflanzen, die in der erwerbsmäßigen Landwirtschaft nicht mehr angebaut werden. Und dadurch oft vom Aussterben bedroht sind.

 

Der Kleingartenentwicklungsplan

Die rund 73.600 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns und eine historisch gewachsene kulturelle, ökologische und soziale Ressource der Stadt. Deshalb ist es seit Jahren erklärtes Ziel des Senats, Kleingärten im Stadtgebiet, wo immer es möglich ist, zu erhalten.

Um den Erhalt auch planungsrechtlich abzusichern, beschloss der Senat bereits 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan, der im Januar 2010 fortgeschrieben wurde.

Der Kleingartenentwicklungsplan gibt Auskunft über die Bestandssicherheit Berliner Kleingärten bis zum Jahr 2020. Dazu ordnet er jeder der 926 bestehenden Kleingartenanlagen eine konkrete Sicherungsstufe zu. Mehr als 80 Prozent aller Berliner Kleingärten sind danach dauerhaft gesichert. Zusammen ergeben sie einen Bestand von rund 2.500 Hektar. Für weitere acht Prozent (235 Hektar) besteht eine Schutzfrist bis zum Jahr 2020 und für ein Prozent (23 Hektar) bis 2014. Kleingartenvereinen und bereits aktiven Kleingärtnern gibt der Kleingartenentwicklungsplan damit eine Perspektive für ihre mittel- und langfristige Planung.

Die einzelnen Teile des Kleingartenentwicklungsplans sind, geordnet nach Bezirken, online auf www.stadtentwicklung.berlin.de unter den Unterpunkten [Menu -> Natur + Grün -> Stadtgrün -> Kleingärten -> Kleingartenentwicklungsplan] dokumentiert. © Louis Back“

1 Land Berlin: Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15. Dezember 2009, III. (17)

 

Quellenangabe: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/kleingaerten/downloads/Kleingartenbroschuere.pdf

 

Stellungnahme zum dauerhaften Schutz der bezirklichen Kleingartenanlagen (KGA)

 

89 % dauerhaft gesicherte und hoch gesicherte bezirkliche Kleingärten

Der Kleingartenentwicklungsplan, mit Stand vom 07.Januar 2014, weist für den Bezirk Mitte eine Fläche von ca. 580.000 m²r 25 landeseigene KGA aus. Davon sind 89 % der Fläche durch die Sicherungsstufen Va und Vb gesichert. Für einige KGA bestehen Aufstellungsbeschlüsse für B-Pläne. Die B-Pläne befinden sich im Verfahren.

 

Von den 89 % sind:

 

-          dauerhaft gesicherte Kleingärten (53,5 %)

Durch die Sicherungsstufe Va mit festgesetztem B-Plan sind 14 KGA dauerhaft geschützt. Das sind 53,4 % der gesamten KGA auf landeseigenen Flächen.

 

-          hoch gesicherte Kleingärten (35,5 %)

Durch die Sicherungsstufe Vb gelten weitere 5 KGA mit 35,4 % als dauerhaft gesichert, da sie gem. §§ 16 und 20 BKleigG als fiktive Dauerkleingärten durch die Darstellung im FNP als Grünfläche - Kleingärten zusätzlich geschützt werden.

B-Pläne sind für die KGA Steinwinkel, Eintracht an der Panke, Rehberge und Plötzensee aufgestellt. Nach Festsetzung der B-Pläne wären die 4 KGA durch die Sicherungsstufe Va geschützt.

Die KGA Seestraßeninsel liegt im Außenbereich, da nach FNP Grünfläche vorgesehen ist, gilt auch sie als hoch gesicherte KGA.

Bis 2020 zeitlich geschützte bezirkliche Kleingärten (11%)

Mit der Sicherungsstufe IIIa sind 11 % der bezirklichen KGA bis 2020 zeitlich geschützt, da die Flächen nach der Darstellung des FNP oder B-Plans einer anderen Art der Nutzung zugeführt werden können.

 

Konkrete Überlegungen zu den einzelnen Anlagen gibt es derzeit nicht. Aussagen zu möglichen Nutzungsperspektiven hängen von mehreren Faktoren, wie z.B. der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung ab. Grundsätzlich stehen dafür die im Stadtentwicklungsplan Wohnen mittel-und langfristig für Wohnungsbau vorgesehenen landeseigenen Kleingartenflächen im Focus.

Der Kleingartenbestand, die Kleingartenentwicklung und der Nachfragebedarf werden kontinuierlich fortgeschrieben. Ergeben sich daraus grundlegend veränderte Situationen werden die kleingartenrechtlichen Vorschriften und der Kleingartenentwicklungsplan den Erfordernissen angepasst.

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat sich stets im Rahmen seiner Möglichkeiten für den Erhalt der Kleingartenanlagen eingesetzt. 89 % der bezirklichen KGA gelten als dauerhaft gesicherte Kleingärten. 11 % der bezirklichen Kleingärten sind zeitlich bis 2020 geschützt.

 

 

A) Rechtsgrundlage:        § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

    Bundeskleingartengesetz, Planungsrecht

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

 a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:  keine

 b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:   keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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