Drucksache - 2079/IV  

 
 
Betreff: Beschleunigte Stellenbesetzungsverfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Fraktion der CDU Reschke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.05.2015
2. Änderungsantrag
3. Beschluss
4. VzK vom 01.10.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                               Datum:    .    .2015

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen                   Tel.:                  

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                          Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                        2079/IV

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über "Beschleunigte Stellenbesetzungsverfahren"

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 21.05.2015 das Bezirksamt mit Drucksache 2079/IV "ersucht, frei werdende Stellen unverzüglich nach Kenntnis über das Freiwerden der Stelle auszuschreiben. Bei altersbedingtem Ausscheiden oder anderen lange bekannten Sachverhalten, die zum Freiwerden einer Stelle führen, ist die frei werdende Stelle möglichst bereits ein Jahr im Voraus auszuschreiben. Entsprechende Vorarbeiten - u.a. Anforderungsprofil, Beschreibung des Aufgabenkreises, Entgeltbewertung, Ausschreibungstexte für vorerst oft wiederkehrende, nachfolgend alle Stellenbesetzungen - sind in den Internen Diensten der Fachämter vorzuhalten und fortlaufend den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Im Rahmen des Wissensmanagements ist vermehrt auch die vorgezogene Stellen-besetzung zu nutzen.

Des Weiteren ist zu prüfen,

- wie die Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen zeitlich zu straffen ist, ohne deren Rechte und Beteiligung einzuschränken,

- ob auf die Prüfung des internen und externen Personalüberhangs zu verzichten ist, sofern dieser in einem gleichartigen Aufgabenfeld bereits abgeprüft wurde und sich der Personalüberhang nicht verändert hat,

- ob Stellenbesetzungen vorbereitet und durchgeführt werden können, auch wenn die zulässige VzÄ-Zahl zeitweise überschritten wird, eine Einhaltung der VzÄ-Zielzahl Ende 2016 aber gesichert ist."

 

Das Bezirksamt hat am 22 .09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Nach der gegenwärtig geltenden Richtlinie für die Personalsteuerung im Bezirksamt Mitte von Berlin sollen von den internen Diensten Besetzungsaktivitäten für freie bzw. freiwerdende Stellen zum frühestmöglichen Zeitpunkt - bei altersbedingtem Ausscheiden mindestens sechs Monate vorher - ausgelöst werden. Dies inkludiert bereits die Intention der BVV, ein Besetzungsverfahren so früh wie möglich zu beginnen. Gleichwohl wird die Richtlinie in der nächsten Fassung dahingehend überarbeitet, dass bei bereits lange im Vorfeld bekannten Vakanzen das Ausschreibungsverfahren möglichst schon 12 Monate vor dem Freiwerden der Stelle eingeleitet werden soll.

 

Zudem werden die Ämter aufgrund des BVV-Ersuchens aktuell gebeten, vorbereitende Unterlagen (z.B. Anforderungsprofile, BAKs, Ausschreibungstexte) stets in aktualisierter Form vorzuhalten, um Auswahlverfahren nunmehr zügiger einleiten zu können.

 

Darüber hinaus wird das von der Senatsverwaltung für Finanzen geschaffene Instrument der Stellendoppelbesetzung im Rahmen des Wissenstransfers bereits in Anspruch genommen. Zum gegenwärtigen Stand wurden bzw. werden im Jahre 2015 acht entsprechende Maßnahmen durchgehrt. Für 2016 wurden von den Fachämtern bereits Stellendoppelbesetzungen im gleichen Umfange angemeldet. Mit weiteren Bedarfen kann gerechnet werden.

 

Eine Straffung der Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen ist nicht möglich, da die einschlägigen beschäftigtenvertretungsrechtlichen Vorschriften zum einen nicht abdingbare Beteiligungs- und Verfahrensfristen vorsehen und zum anderen eine Parallelisierung der einzelnen Stränge des Beteiligungsverfahrens regelmäßig nicht gestatten. Allerdings ist die durchschnittliche Dauer der Beteiligungen am Beispiel mitbestimmungspflichtiger personalwirtschaftlicher Maßnahmen (PWM) mit 25,6 Tagen zumindest gegenwärtig als unkritisch anzusehen (Zeitdauer zwischen Absendung der PWM durch die Stellenwirtschaft und Rücklauf von den Beschäftigtenvertretungen).

 

Ob bzw. welcher Personalüberhang im Rahmen einer Stellenbesetzung zu prüfen ist, wird von der Senatsverwaltung für Finanzen hinsichtlich des externen Überhangs vorgegeben. Diese Regelungen werden hier analog auch bei der Prüfung des internen Überhangs angewandt. Ein genereller Verzicht auf eine Überhangprüfung bei gleichartigen Aufgabenfeldern ist darin nicht enthalten. Dies wäre auch nicht zielführend. So ist es z.B. vorstellbar, dass eine Überhangkraft in der Vergangenheit für ein bestimmtes Aufgabengebiet nicht in Frage kam, weil diese Dienstkraft bisher nicht über bestimmte personenbezogene Eigenschaften verfügte (z.B. Erfahrungen, Fachkenntnisse, Aus- und Weiterbildungen), mittlerweile diese jedoch im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen o.ä. erworben hat und daher nun die erforderliche Qualifikation besitzt. Ansonsten ist aber festzustellen, dass die von der Senatsverwaltung für Finanzen in den letzten Jahren vorgenommenen Modifizierungen der Vermittlungskriterien zu einer deutlichen Verminderung des Kreises des prüfpflichtigen Überhangs und damit zu einer wahrnehmbaren Beschleunigung der Besetzungsverfahren geführt haben.

 

Sofern der Stellenwirtschaft vom jeweiligen Fachamt plausibel und nachvollziehbar aufgezeigt wird, dass die VZÄ-Zielzahl nur temporär überschritten wird, aber letztendlich vom Fachamt doch eingehalten werden kann, wird bereits jetzt schon regelmäßig die Vorbereitung und Durchführung von Stellenbesetzungen zugelassen.

 

 

 

 

A)              Rechtsgrundlage:

 

§§ 13, 15, 36 BezVG

 

 

B)              Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

 

a.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

Berlin, den       .09.2015

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                       

 
 

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