Drucksache - 2063/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Wahl der Stadtteilvertretung im Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet Turmstraße 2015
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 beschlossen:
I. Das Bezirksamt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Aktiven Zentrum und Sanierungsgebiet Turmstraße eine Neuwahl der Stadtteilvertretung durchgeführt wird. Als Termin für die Wahlveranstaltung ist der 28. Mai 2015 vorgesehen.
II. Das Bezirksamt nimmt zur Kenntnis, dass die Wahl der Stadtteilvertretung Turmstraße auf der Grundlage einer zwischen dem Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, dem Prozesssteuerer KoSP GmbH und der bestehenden Stadtteilvertretung abgestimmten Wahlordnung durchgeführt wird.
Begründung: Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt den Betroffenen gemäß § 137 das Recht auf frühzeitige Information, Beratung und Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung. Den Betroffenen ist neben ihrer unmittelbaren Mitwirkung in geeigneter Form auch die mittelbare Mitwirkung über die Betroffenenvertretung zu ermöglichen.
Die Wahl der Betroffenenvertretung wird grundsätzlich nach den Regelungen der Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19. April 1995 durchgeführt. Dabei ist bekannt, dass diese automatisch am 6. Mai 2005 außer Kraft getreten sind (siehe § 10 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten). Der Bezirk Mitte von Berlin hat gemäß dem Beschluss zur Drucksache 0870/III beschlossen, die Anwendung der bisherigen Regelungen sicherzustellen.
Die Wahl wird nach demokratischen Prinzipien in einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt.
Die obengenannten Ausführungsvorschriften sehen als Wahlbereich als Regelfall das jeweilige Sanierungsgebiet vor, sehen aber bereits eine Erweiterung in begründeten Fällen vor. Der vorgesehene Wahlbereich geht über die Grenzen des Sanierungsgebiets hinaus (siehe Anlage 1 "Karte Wahlbereich"). Dies wird mit dem Charakter des Sanierungsgebietes begründet. Der Schwerpunkt der Sanierung und des Programms Aktive Zentren liegt in der Beseitigung struktureller Mängel. Gegenstand der Maßnahmen sind vorrangig der öffentliche Raum, Grünanlagen und Verkehrsanlagen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Diesen ist gemein, dass sie einen nutzerdefinierten Einzugsbereich haben. Dies geht über die engen Grenzen des festgesetzten Sanierungsgebiets hinaus, sodass die Betroffenheit durch die Maßnahmen nicht auf den direkten Sanierungsbereich beschränkt ist.
Als Wahlalter für das aktive und passive Wahlrecht ist abweichend anstelle von 18 Jahren das Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen. Damit wird lediglich der allgemeinen Entwicklung in dieser Frage Rechnung getragen.
Die Wahlen werden im Vorfeld intensiv beworben. Am 2. März hat das Bezirksamt zusammen mit dem Prozesssteuerer KoSP GmbH und der Stadtteilvertretung Turm-straße in einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Bewohner Moabits über die bevorstehende Wahl informiert und zur Beteiligung aufgefordert. In weiteren öffentlichen Veranstaltungen im Fördergebiet Turmstraße (Infoveranstaltung zur Straßen-bahn, öffentlichen Veranstaltungen der QMs zu ihrer IHEK-Fortschreibung) erfolgte dies ebenfalls. Zusätzlich erfolgen eine großräumige entsprechenden Plakatierung und die Nutzung der Internetauftritte von Bezirk, Prozesssteuerer und Stadteilvertretung. Eine Sonderausgabe der Stadtteilzeitung "ecke Turmstraße" wird sich ausschließlich dem Thema der Neuwahl der Stadtteilvertretung stellen. Darüber hinaus werden die üblichen Informationsmedien genutzt.
Anlagen, die Bestandteil dieser Vorlage sind:
Anlage 1: Kandidatenbogen und Wahlbereich zur Wahl der Stadtteilvertretung Turmstraße 2015
Anlage 2: Wahlordnung zur Neuwahl der Stadtteilvertretung Turmstraße (Stand: 02.03.2015)
Anlage 3: Plakat zur Infoveranstaltung zur Neuwahl der Stadtteilvertretung Turmstraße 2015
A) Rechtsgrundlage:
12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011.
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine
Für den Leiter der Abteilung
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadträtin Smentek
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