Drucksache - 2062/IV  

 
 
Betreff: Absage des 23. Nisan Kinderfestes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Urbatsch Schneider 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsanfrage vom 23.04.2015

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung: Trotz intensiver Bemühungen seitens des Veranstalters (u.a. Ausarbeitung eines komplett neuen Sicherheitskonzepts unter Berücksichtigung der vom Bezirksamt vorgebrachten Sicherheitsbedenken) wurde dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid nicht stattgegeben. Im Vergleich dazu scheint das Bezirksamt eine unterstützende Rolle im Genehmigungsverfahren für die Champions League-Party am Brandenburger Tor, deren Sicherheitskonzept ebenfalls bemängelt worden war, einzunehmen. Hier schlägt das Bezirksamt dem Veranstalter (UEFA) eine „konzeptionelle Neuausrichtung“ vor, die eine Verlegung des Veranstaltungsortes beinhaltet.[1]

 

1)      tten die sicherheitsrelevanten Kritikpunkte nach Auffassung des Bezirksamts durch eine engere Rückkopplung mit dem Veranstalter (Nisan Fest) noch rechtzeitig ausgeumt werden können?

1a) Wenn ja, warum wurde ein Dialog mit dem Veranstalter und den beteiligten Sicherheitsbehörden als nicht notwendig bezeichnet bzw. warum wurde das Bezirksamt hier nicht selbst aktiv und schlug bspw. die Einberufung des Koordinationsgremiums“ vor?

1b) Wenn nein, warum nicht?

2)      Warum berichtet der Veranstalter (Nisan Fest), dass trotz des sogenannten dialogischen Verfahrens nur schwer AnsprechpartnerInnen im Bezirksamt erreichbar waren?

3)      Wie bewertet das Bezirksamt die kurzfristige Absage im Hinblick auf die Bereitschaft von BürgerInnen sich ehrenamtlich zu engagieren?

4)      Teilt das Bezirksamt die Bedenken, dass eine nichtöffentliche Veranstaltung, wie die Veranstaltung der UEFA, gegen den Positiv-Negativkatalog verstößt?

5)      nnte ein konkreter Sicherheitskriterienkatalog für Veranstaltungen auf dem Platz des 17. Juni (Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes) nicht zukünftig Transparenz schaffen und Missverständnisse frühzeitig ausräumen?

 


[1] Berliner Zeitung vom 03.04.2015

 

 
 

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