Drucksache - 2014/IV  

 
 
Betreff: Beschluss zur Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für das Gebiet Turmstraße im Bereich des ehemaligen Krankhauses Moabit, Block 63
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 07.04.2015
2. Anlage
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                            2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft

und Ordnung                   Tel.:              43900

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin             

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über den Beschluss zur Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für das Gebiet Turmstraße im Bereich des ehemaligen Krankhauses Moabit, Block 63

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.03.2015 die Konkretisierung der städtebaulicher Sanierungsziele für das Gebiet Turmstraße im Bereich des ehemaligen Krankhauses Moabit, Block 63 sowie die textliche Begründung gem. beigefügter Vorlage beschlossen.

 

Mit Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.12.2012 sind die Ziele der Sanierung für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses Moabit konkretisiert worden (Gutachten zur städtebaulichen Entwicklung des Gesundheits- und Sozialzentrums (GSZM) Moabit vor dem Hintergrund der öffentlichen Nutzung der Grünbereiche des Geländes, KoSP, Januar 2011).

Darin werden u.a. drei Entwicklungsbereiche für eine mögliche Nachverdichtung ausgewiesen. Für den dort als ,Entwicklungsbereich 2 Turmstraße' bezeichneten Bereich besteht aufgrund aktueller Entwicklungen der Bedarf einer Weiterentwicklung. ( siehe beigefügte Anlage1)

Diese begründet sich wie folgt:

 

- Voranschreiten der baulichen Entwicklung und damit einhergehender Nutzungsän-  

   derungen (Neubau Dialyse-Zentrum, Umbau Staatsanwaltschaft)

 

- Veränderte grundsätzliche Rahmenbedingungen im Sanierungsgebiet

  durch den neuen Schwerpunkt Wohnungsbauentwicklung

 

- Notwendige Verbesserung der Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten für be

  stimmte langfristig leerstehende denkmalgeschützte Gebäude.

 

 

 

 

 

B) Rechtsgrundlage:

 

              Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

              Baugesetzbuch (BauGB)

              12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom

              15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am

              31. März 2011.

 

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

Berlin, den      2015

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 
 

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