Drucksache - 2014/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 43900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über den Beschluss zur Konkretisierung städtebaulicher Sanierungsziele für das Gebiet Turmstraße im Bereich des ehemaligen Krankhauses Moabit, Block 63
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.03.2015 die Konkretisierung der städtebaulicher Sanierungsziele für das Gebiet Turmstraße im Bereich des ehemaligen Krankhauses Moabit, Block 63 sowie die textliche Begründung gem. beigefügter Vorlage beschlossen.
Mit Kenntnisnahme der Bezirksverordnetenversammlung vom 20.12.2012 sind die Ziele der Sanierung für den Bereich des ehemaligen Krankenhauses Moabit konkretisiert worden (Gutachten zur städtebaulichen Entwicklung des Gesundheits- und Sozialzentrums (GSZM) Moabit vor dem Hintergrund der öffentlichen Nutzung der Grünbereiche des Geländes, KoSP, Januar 2011). Darin werden u.a. drei Entwicklungsbereiche für eine mögliche Nachverdichtung ausgewiesen. Für den dort als ,Entwicklungsbereich 2 Turmstraße' bezeichneten Bereich besteht aufgrund aktueller Entwicklungen der Bedarf einer Weiterentwicklung. ( siehe beigefügte Anlage1) Diese begründet sich wie folgt:
- Voranschreiten der baulichen Entwicklung und damit einhergehender Nutzungsän- derungen (Neubau Dialyse-Zentrum, Umbau Staatsanwaltschaft)
- Veränderte grundsätzliche Rahmenbedingungen im Sanierungsgebiet durch den neuen Schwerpunkt Wohnungsbauentwicklung
- Notwendige Verbesserung der Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten für be- stimmte langfristig leerstehende denkmalgeschützte Gebäude.
B) Rechtsgrundlage:
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) 12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 31. März 2011.
C) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
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