Drucksache - 2013/IV  

 
 
Betreff: Bericht über die bezirklichen Gesundheitsziele zur Kindergesundheit (Berichtszeitraum 2010 - 2014)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 07.04.2015
2. Anlage
3. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:                   03.2015

Abt.                    Tel.:                   

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                   

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Bericht über die bezirklichen Gesundheitsziele zur Kindergesundheit (Berichtszeitraum 2010 - 2014)

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Das Bezirksamt beschließt den beigefügten Bericht über die Gesundheitsziele zur Kindergesundheit (Berichtszeitraum 2010 - 2014).

 

  1. Die Auswertungen und Empfehlungen des Berichts werden im Rahmen von Veranstaltungen der Facffentlichkeit zur Kenntnis gegeben und zur Diskussion gestellt. Die Ergebnisse dieser Erörterungen fließen ein in die vom Bezirksamt noch zu treffenden Festlegungen zur weiteren Gestaltung des bezirklichen Gesundheitszieleprozesses.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt hat am 29.6.2010 beschlossen und der BVV zur Kenntnis gegeben (Drucksache-Nr. 1760/III):

  1. Das Bezirksamt nimmt den vom Arbeitskreis "Gesunder Bezirk Mitte" am 23.6.2010 beschlossenen Gesundheitszielkatalog (s. Anlage) entgegen und legt ihn als gesundheitsbezogenen Orientierungsrahmen für das bezirkliche Handeln fest.
  2. Die Geschäftsbereiche sind gehalten, bei ihren anstehenden Planungen und Entscheidungen zu prüfen, ob diese geeignet sein können, die Umsetzung der Gesundheitsziele zu befördern, sowie in diesem Falle die Entscheidung zugunsten einer größtmöglichen Unterstützung derselben zu treffen. Darüber hinaus wird angestrebt, auch externe Partner in möglichst breitem Umfang dafür zu gewinnen, an der Umsetzung der Gesundheitsziele mitzuwirken.
  3. Nach Ablauf von drei Jahren ist auszuwerten, inwieweit die Gesundheitsziele erreicht und die vorgeschlagenen Strategien umgesetzt werden konnten, sowie welche gesundheitlichen Effekte für die Bevölkerung zu beobachten sind, die hiermit im Zusammenhang stehen könnten. Es sind ferner die Erfahrungen auszuwerten, die mit der Durchführung des Gesundheitszieleprozesses gemacht wurden und Empfehlungen für die weitere Gestaltung des Verfahrens vorzulegen.

 

Der hier vorgelegte Bericht erfolgt gem. Ziffer III dieses Beschlusses. Er stellt damit den auswertenden Schritt innerhalb des Steuerungsmodells gemäß dem bezirklichen

"Strukturmodell für einen ,Gesunden Bezirk Mitte'" dar, mit dem der Bezirk anstrebt, der Entwicklung einer ressortübergreifenden gesundheitsfördernden Politik im Sinne des "Gesunde Städte"-Konzepts der WHO und des Gesunde-Städte-Netzwerks Deutschland Rechnung zu tragen.

Da dieses Verfahren erstmalig Anwendung gefunden hat, ist neben der Betrachtung der Zielverwirklichung auch die Anwendbarkeit des Verfahrens zu prüfen gewesen. Die dargelegten Schlüsse sollen fachöffentlich diskutiert werden und Eingang finden in die Anpassung des Verfahrens.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 15 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

                                                       

 

 
 

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