Drucksache - 2008/IV  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Bachstraße 1-2: Wohnungsbauvorhaben gemäß Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs endlich umsetzen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.03.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 06.05.2015
4. Anlage
5. Zwischenbericht
6. VzK vom 05.12.2015
7. Zwischenbericht
8. VzK vom 25.04.2015
9. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .03.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin2008/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Bauvorhaben Bachstraße 1-2: Wohnungsbauvorhaben gemäß Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs endlich umsetzen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2008/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, dass das Wohnungsbauvorhaben (170 Wohneinheiten) Bachstraße 1-2 auf Grundlage der Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs aus dem Dezember 2012 umgesetzt und der diesbezügliche Bebauungsplan 1-72 zügig weiterbearbeitet und festgesetzt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.04.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Der Bebauungsplan wurde mit Schreiben vom 15.12.2015 gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB bei SenStadtUm angezeigt. Das Ergebnis des Anzeigeverfahrens ging am 02.02.2016 ein. Es wurden keine Beanstandungen erhoben.

 

Der BA-Beschluss über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans wurde am 08.03.2016 gefasst und wurde am 17.03.2016 durch die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in den zuständigen Fachausschuss überwiesen.

 

Ein positives Votum des zuständigen Fachausschusses und eine Beschlussfassung in der darauffolgenden BVV-Sitzung vorausgesetzt, kann der Entwurf der Rechtsverordnung Ende April 2016 verabschiedet und die Festsetzung des Bebauungsplans im Gesetzes- und Verordnungsblatt im Mai/Juni 2016 verndet werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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