Drucksache - 1991/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über " Gebärdendolmetscher im Bürgeramt kenntlich machen! "
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1991/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auf der Homepage der Serviceleistungen der Bürgerämter den Hinweis auf die Möglichkeit zur Bestellung eines/einer Gebärdendolmetscher_in bei rechtzeitiger Anmeldung hinzuzufügen."
Das Bezirksamt hat am ....18.08.2015.............................. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Das Bezirksamt begrüßt die mit dem Ersuchen verbundene Absicht der Bezirksverordenetenversammlung, hörbehinderten Menschen die Inanspruchnahme der Serviceleistungen der Bürgerämter durch offensive Information über die ggf. zur Verfügung zu stellenden Kommunikationshilfen (s. Anlage) zu erleichtern. Das Bezirksamt wird diese Informationen, z.B. dass Menschen mit Hörbehinderung und dem Bedarf an Kommunikationshilfen diese nach vorheriger Anmeldung im Bürgeramt beantragen und nutzen können, nicht nur auf der einschlägigen Homepage veröffentlichen, sondern darüber hinaus auch Informationen an den Infotresen der Bürgerämter in geeigneter Weise zur Verfügung stellen.
Rechtsgrundlage
§ 13 i. V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Anlage
Berlin, ....................
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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