Drucksache - 1991/IV  

 
 
Betreff: Gebärdendolmetscher im Bürgeramt kenntlich machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Deniz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 27.08.2015
4.Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                   30.07.2015

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1991/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " Gebärdendolmetscher im Bürgeramt kenntlich machen! "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1991/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auf der Homepage der Serviceleistungen der Bürgerämter den Hinweis auf die Möglichkeit zur Bestellung eines/einer  Gebärdendolmetscher_in bei rechtzeitiger Anmeldung hinzuzugen."

 

Das Bezirksamt hat am ....18.08.2015.............................. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt begrüßt die mit dem Ersuchen verbundene Absicht der Bezirksverordenetenversammlung, hörbehinderten Menschen die Inanspruchnahme der Serviceleistungen der Bürgerämter durch offensive Information über die ggf. zur Verfügung zu stellenden Kommunikationshilfen (s. Anlage) zu erleichtern.

Das Bezirksamt wird diese Informationen, z.B. dass Menschen mit Hörbehinderung und dem Bedarf an Kommunikationshilfen diese nach vorheriger Anmeldung im Bürgeramt beantragen und nutzen können, nicht nur auf der einschlägigen Homepage veröffentlichen, sondern darüber hinaus auch Informationen an den Infotresen der Bürgerämter in geeigneter Weise zur Verfügung stellen.

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
   Ausgaben sind zu erwarten; sie sind jedoch derzeit nicht bezifferbar, weil in 2014 im
   Amt für Bürgerdienste in keiner seiner Organisationseinheiten ein entsprechender
Bedarf von Bürger_innen angemeldet wurde. Eine               offensive Information im Sinne des
     Ersuchens wird voraussichtlich Bedarf erzeugen, die Größenordnung ist jedoch nicht
     absehbar. Bei einem               derzeitigen Stundensatz von 75 ?r die Inanspruchnahme
       entsprechender Leistungen wird davon ausgegangen, dass die Kosten zuchst aus
        3500, 54079 finanziert werden können. Sollte sich ein höherer Bedarf ergeben,               wären Verstärkungsmittel ggf. über die Mittel des Amtes für Bürgerdienste               hinaus in Anspruch zu nehmen.
 

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Anlage

 

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

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