Drucksache - 1990/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44 600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1990/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Sachstandsbericht zur Parkraumbewirtschaftung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1990/IV):
" Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung einen Bericht über die Planungen zur möglichen Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt vorzulegen, der folgende Gesichtspunkte beinhaltet:
- Zukünftige Verkehrsführung und Bereich der Parkraumbewirtschaftung - Bedarf der Parkraumbewirtschaftung in dem Bereich - Beteiligung der Bevölkerung bei der Einführung einer weiteren Parkraumbewirtschaftung - Kosten (einmalige/laufende) für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt - Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt - Überlegungen zur Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und zur Arbeitskräftegewinnung - Planung zur Information der Einwohnerinnen - Zeitplan zur Umsetzung
Das Bezirksamt hat am 24.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
1./2. Zukünftige Verkehrsführung und Bereich der Parkraumbewirtschaftung sowie Bedarf der Parkraumbewirtschaftung in dem Bereich
Der Bedarf für eine Parkraumbewirtschaftung wurde im Rahmen des Gutachtens "Verkehrskonzept nördliche Luisenstadt" beschrieben, das Anfang 2015 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse, auch zu den Parkraumuntersuchungen, wurden im BVV-Ausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vorgetragen. Als Bereich für eine Parkraumbewirtschaftung wurde das gesamte Gebiet der nördlichen Luisenstadt empfohlen, unterteilt in 2 bzw. 3 Zonen je nach Variante. Die Entscheidung über die konkrete Aufteilung des Gebietes in Zonen und die Ausweisung von reinen Bewohnerparkstraßen muss im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nach Auf die Verkehrsführung hat die Parkraumbewirtschaftung keinen Einfluss.
3. Beteiligung der Bevölkerung bei der Einführung einer weiteren Parkraumbewirt-
Zu der Frage einer Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt wurde die Bevölkerung bereits im Rahmen des Planungsprozesses zum Verkehrskonzept nördliche Luisenstadt beteiligt, bei dem dieses Thema eine wichtige Rolle spielte, u.a. auf der Öffentlichkeitsveranstaltung am 11. März 2014. Sobald ein BA-Beschluss zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt erfolgt, würden die entsprechenden Umsetzungsschritte seitens der Verwaltung erfolgen (siehe 8.). In gesonderten Öffentlichkeitsveranstaltungen würde der Bevölkerung Gelegenheit zur Diskussion und Information gegeben. Dabei würden auch Hinweise zu einzelnen Regelungen (zum Beispiel Ausweisung von Bewohnerparken) nochmals abgefragt werden. Die letztendliche Entscheidung über diese Fragen obläge allerdings der Straßenverkehrsbehörde, die diese Anordnungen nach Prüfung auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts erteilen müsste.
4. Kosten (einmalige/laufende) für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt
Die laufenden Kosten setzen sich zusammen aus Personalkosten für zusätzlich benötigte Überwachungskräfte, Koordinator(en), zusätzliches Personal bei den Vignettenstellen im Bürger- und Ordnungsamt, Sachkosten (insb. Dienstkleidung), Ratenzahlungen für die Beschaffung und Montage von Parkscheinautomaten, den Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten sowie der anteiligen Kostenerstattung (Regiekosten) des Wirtschaftsplans Parkraumüberwachung an den Bezirkshaushalt, hier nur für die zusätzlich entstehenden Umlagenanteile Infrastrukturkosten, Gemeinkosten, anteilige Amtskosten etc. Die Umlagenbestandteile höherer Hierarchieebenen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einmalige Kosten entstehen für die Beschaffung und Montage der Parkzonenkennzeichnung (Verkehrszeichen), Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerinformation.
5. Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt
a) Ordnungsamt / Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung
Gemäß Parkgebührenordnung des Landes Berlin käme in dem Bereich eine Parkgebührenhöhe von 1,- oder 2,- ? pro Stunde Parkzeit in Frage. Würde eine Gebührenhöhe von 1,- ? pro Stunde festgelegt und eine vergleichbare Kontrolldichte wie in den bestehenden Parkzonen des Bezirks vorgesehen werden, wäre mit einer regelmäßigen jährlichen Kostenunterdeckung beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung von ca. 7.000 ? pro Jahr zu rechnen. In der Variante I a (reduzierte Personalstärke mit Einsatz nach erwarteten Verstößen) wäre mit einem positiven Finanzergebnis beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung von ca. 76.000 ? pro Jahr zu rechnen. Würde eine Gebührenhöhe von 2,- ? pro Stunde für die Parkzone(n) Luisenstadt festgelegt werden, wäre mit einem regelmäßigen positiven Finanzergebnis von ca. 291.000 ? pro Jahr zu rechnen (vergleichbare Kontrolldichte). Es wurde hier gemäß vorliegender gutachterlicher Planungen von einem Anteil ausschließlichen Bewohnerparkens von 551 Stellplätzen ausgegangen (in diesen Bereichen würden keine Parkscheinautomaten aufgestellt). Das mögliche Erweiterungsgebiet umfasst insgesamt 2.670 Stellplätze.
b) Straßen- und Grünflächenamt
Es entstünden einmalige Einrichtungskosten i.H.v. ca. 100.000 ?. Diese werden betriebswirtschaftlich als jährlicher Abschreibungsbetrag über einen Zeitraum von 5 Jahren dargestellt. Es ist bisher nicht Praxis, dass diese Einrichtungskosten aus dem Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung finanziert werden. Sie sind gleichwohl bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.
c) Amt für Bürgerdienste
Der mitgeteilte Mehrbedarf von 0,5 VzÄ würde voraussichtlich zusätzliche Kosten beim Produkt 78843 - Bewohnervignetten - i.H.v. 33.900 ? jährlich verursachen. Dem stehen voraussichtlich jährlich Erträge aus Bewohnervignetten i.H.v. ca. 24.100 ? gegenüber.
d) Ordnungsamt -Straßenverkehrsbehörde/Vignettenstelle-
Für die Erteilung zusätzlicher Betriebs- und Handwerkervignetten wird ein Personalmehrbedarf von 0,78 VzÄ prognostiziert. Die durch den Personalmehrbedarf von 0,78 VzÄ beim Produkt 78446 zusätzlich anfallenden Kosten betragen ca. 50.500 ? jährlich. Dem stehen zusätzliche Erträge bei der Erteilung von Betriebs- und Handwerkervignetten i.H.v. ca. 101.200 ? jährlich gegenüber, die mangels vorliegender Analysedaten für das mögliche Erweiterungsgebiet, nur unter der Annahme vergleichbarer Gegebenheiten zu den bereits bestehenden Parkzonen im Bezirk überschläglich ermittelt werden konnten. In den bestehenden Parkzonen im Bezirk Mitte wurden zum Vergleich in diesem Einnahmebereich (Betriebs- und Handwerkervignetten) im Jahr 2014 Erträge i.H.v. 992.767,- ? erzielt.
e) Wirtschaftlichkeitsberechnung (Betrachtung für den Bezirkshaushalt insgesamt)
6. Überlegungen zur Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und zur Arbeitskräftegewinnung
Unter Zugrundelegung der Beibehaltung der derzeitigen Kontrolldichte in den Parkzonen des Bezirks Mitte wurde ein Personalbedarf von 12 Überwachungskräften und der Bedarf einer KoordinatorInnenstelle für die neu einzurichtende(n) Parkzone(n) Luisenstadt festgestellt. Auf Anregung des bezirklichen Steuerungsdienstes wurde zusätzlich eine Variante Ia gebildet, die von einem um zwei Kontrollkräfte reduzierten Kräftebedarf durch Bildung von Kontrollschwerpunkten und somit keiner gleichmäßigen Bestreifung im Überwachungsgebiet ausgeht. Beim Bürgeramt entstünde ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄ für die Vergabe der Bewohnerparkausweise. Für die Erteilung der Betriebs- und Handwerkervignetten entstünde beim Ordnungsamt, Vignettenstelle, ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,78 VzÄ. Nach Vorliegen eines BA-Beschlusses zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt würden die Verfahren zur Kräftegewinnung bedarfsgemäß gestartet und hierbei zunächst der landesweite Personalüberhang nach geeigneten KandidatInnen überprüft werden. Der verbleibende Bedarf dürfte nach aktuellem Stand über Außeneinstellungen abgedeckt werden.
7. Planung zur Information der Einwohnerinnen
Spätestens 4 Monate vor Einführung einer Parkraumbewirtschaftung würden sämtliche betroffenen Bewohner/innen und Anlieger über die einzelnen Regelungen, Beantragungsmöglichkeiten von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen detailliert und ausführlich mittels Postwurfsendungen informiert werden.
8. Zeitplan zur Umsetzung
Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liegt noch nicht vor. Ein solcher wird erarbeitet, sobald ein entsprechender BA-Beschluss zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt erfolgt. Es wird derzeit von einer Zeitschiene von ca. 14 Monaten zwischen BA-Beschluss und Inkrafttreten/Einführung der Parkraumbewirtschaftung ausgegangen, vorausgesetzt die erforderlichen Arbeiten erfolgen in der üblicherweise zu erwartenden Zeit.
Erforderliche Arbeiten sind u.a.: - Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsveranstaltungen für die AnwohnerInnen - Erstellung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen durch die Straßenverkehrsbe- - Montage der straßenverkehrsbehördlich angeordneten Parkzonenbeschilderung durch das - Vergabe der Bewohnerparkausweise durch das Bürgeramt - Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an Betriebe und andere Berechtigte durch die - Bestellung, Produktion und Aufbau von Parkscheinautomaten
A. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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