Drucksache - 1990/IV  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zur Parkraumbewirtschaftung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Entscheidung
23.03.2015 
32 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2015 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. BE WiArbOrd vom 23.03.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 05.12.2015
5. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                             Datum:   .11.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                    Tel.: 44 600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1990/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Sachstandsbericht zur Parkraumbewirtschaftung

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1990/IV):

 

" Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung einen Bericht über die Planungen zur möglichen Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt vorzulegen, der folgende Gesichtspunkte beinhaltet:

 

-              Zukünftige Verkehrsführung und Bereich der Parkraumbewirtschaftung

-              Bedarf der Parkraumbewirtschaftung in dem Bereich

-              Beteiligung der Bevölkerung bei der Einführung einer weiteren Parkraumbewirtschaftung

-              Kosten (einmalige/laufende) für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt

-              Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt

-              Überlegungen zur Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und zur Arbeitskräftegewinnung

-              Planung zur Information der Einwohnerinnen

-              Zeitplan zur Umsetzung

 

 

Das Bezirksamt hat am 24.11.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

1./2. Zukünftige Verkehrsführung und Bereich der Parkraumbewirtschaftung sowie

Bedarf der Parkraumbewirtschaftung in dem Bereich

 

Der Bedarf für eine Parkraumbewirtschaftung wurde im Rahmen des Gutachtens "Verkehrskonzept nördliche Luisenstadt" beschrieben, das Anfang 2015 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse, auch zu den Parkraumuntersuchungen, wurden im BVV-Ausschuss Soziale Stadt, QM, Verkehr und Grünflächen vorgetragen.

Als Bereich für eine Parkraumbewirtschaftung wurde das gesamte Gebiet der nördlichen Luisenstadt empfohlen, unterteilt in 2 bzw. 3 Zonen je nach Variante. Die Entscheidung über die konkrete Aufteilung des Gebietes in Zonen und die Ausweisung von reinen Bewohnerparkstraßen muss im Rahmen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nach
§ 45 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde getroffen werden. Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung können nur auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts (Straßenverkehrsgesetz [StVG] und Straßenverkehrsordnung [StVO]) in Form straßenverkehrsbehördlicher Anordnungen erfolgen. Diese Maßnahmen begründen sich aus der Notwendigkeit der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.

Auf die Verkehrsführung hat die Parkraumbewirtschaftung keinen Einfluss.

 

3. Beteiligung der Bevölkerung bei der Einführung einer weiteren Parkraumbewirt-
schaftung

 

Zu der Frage einer Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt wurde die Bevölkerung bereits im Rahmen des Planungsprozesses zum Verkehrskonzept nördliche Luisenstadt beteiligt, bei dem dieses Thema eine wichtige Rolle spielte, u.a. auf der Öffentlichkeitsveranstaltung am 11. März 2014.

Sobald ein BA-Beschluss zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt erfolgt, würden die entsprechenden Umsetzungsschritte seitens der Verwaltung erfolgen (siehe 8.). In gesonderten Öffentlichkeitsveranstaltungen würde der Bevölkerung Gelegenheit zur Diskussion und Information gegeben. Dabei würden auch Hinweise zu einzelnen Regelungen (zum Beispiel Ausweisung von Bewohnerparken) nochmals abgefragt werden. Die letztendliche Entscheidung über diese Fragen obläge allerdings der Straßenverkehrsbehörde, die diese Anordnungen nach Prüfung auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts erteilen müsste.

 

4. Kosten (einmalige/laufende) für die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt

 

Die laufenden Kosten setzen sich zusammen aus Personalkosten für zusätzlich benötigte Überwachungskräfte, Koordinator(en), zusätzliches Personal bei den Vignettenstellen im Bürger- und Ordnungsamt, Sachkosten (insb. Dienstkleidung), Ratenzahlungen für die Beschaffung und Montage von Parkscheinautomaten, den Bewirtschaftungskosten der Parkscheinautomaten sowie der anteiligen Kostenerstattung (Regiekosten) des Wirtschaftsplans Parkraumüberwachung an den Bezirkshaushalt, hier nur für die zusätzlich entstehenden Umlagenanteile Infrastrukturkosten, Gemeinkosten, anteilige Amtskosten etc. Die Umlagenbestandteile höherer Hierarchieebenen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Einmalige Kosten entstehen für die Beschaffung und Montage der Parkzonenkennzeichnung (Verkehrszeichen), Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerinformation.

 

5. Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt

 

a) Ordnungsamt / Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung

 

Gemäß Parkgebührenordnung des Landes Berlin käme in dem Bereich eine Parkgebührenhöhe von 1,- oder 2,- ? pro Stunde Parkzeit in Frage. Würde eine Gebührenhöhe von 1,- ? pro Stunde festgelegt und eine vergleichbare Kontrolldichte wie in den bestehenden Parkzonen des Bezirks vorgesehen werden, wäre mit einer regelmäßigen jährlichen Kostenunterdeckung beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung von ca. 7.000 ? pro Jahr zu rechnen.

In der Variante I a (reduzierte Personalstärke mit Einsatz nach erwarteten Verstößen) wäre mit einem positiven Finanzergebnis beim Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung von ca. 76.000 ? pro Jahr zu rechnen. Würde eine Gebührenhöhe von 2,- ? pro Stunde für die Parkzone(n) Luisenstadt festgelegt werden, wäre mit einem regelmäßigen positiven Finanzergebnis von ca. 291.000 ? pro Jahr zu rechnen (vergleichbare Kontrolldichte).

Es wurde hier gemäß vorliegender gutachterlicher Planungen von einem Anteil ausschließlichen Bewohnerparkens von 551 Stellplätzen ausgegangen (in diesen Bereichen würden keine Parkscheinautomaten aufgestellt). Das mögliche Erweiterungsgebiet umfasst insgesamt 2.670 Stellplätze.

 

b) Straßen- und Grünflächenamt

 

Es entstünden einmalige Einrichtungskosten i.H.v. ca. 100.000 ?. Diese werden betriebswirtschaftlich als jährlicher Abschreibungsbetrag über einen Zeitraum von 5 Jahren dargestellt. Es ist bisher nicht Praxis, dass diese Einrichtungskosten aus dem Wirtschaftsplan Parkraumüberwachung finanziert werden. Sie sind gleichwohl bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen.

 

c) Amt für rgerdienste

 

Der mitgeteilte Mehrbedarf von 0,5 VzÄrde               voraussichtlich zusätzliche Kosten beim Produkt 78843 - Bewohnervignetten - i.H.v. 33.900 ?hrlich verursachen.

Dem stehen voraussichtlich jährlich Erträge aus Bewohnervignetten i.H.v. ca. 24.100 ? gegenüber.

 

d) Ordnungsamt -Straßenverkehrsbehörde/Vignettenstelle-

 

r die Erteilung zusätzlicher Betriebs- und Handwerkervignetten wird ein Personalmehrbedarf von 0,78 VzÄ prognostiziert.

Die durch den Personalmehrbedarf von 0,78 VzÄ beim Produkt 78446 zusätzlich anfallenden Kosten betragen ca. 50.500 ?hrlich.

Dem stehen zusätzliche Erträge bei der Erteilung von Betriebs- und Handwerkervignetten i.H.v. ca. 101.200 ?hrlich gegenüber, die mangels vorliegender Analysedaten für das mögliche Erweiterungsgebiet, nur unter der Annahme vergleichbarer Gegebenheiten zu den bereits bestehenden Parkzonen im Bezirk überschläglich ermittelt werden konnten.

In den bestehenden Parkzonen im Bezirk Mitte wurden zum Vergleich in diesem Einnahmebereich (Betriebs- und Handwerkervignetten) im Jahr 2014 Erträge i.H.v. 992.767,- ? erzielt.

 

 

e) Wirtschaftlichkeitsberechnung (Betrachtung für den Bezirkshaushalt insgesamt)


- 5 -

 

6. Überlegungen zur Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und zur Arbeitskräftegewinnung

 

Unter Zugrundelegung der Beibehaltung der derzeitigen Kontrolldichte in den Parkzonen des Bezirks Mitte wurde ein Personalbedarf von 12 Überwachungskräften und der Bedarf einer KoordinatorInnenstelle für die neu einzurichtende(n) Parkzone(n) Luisenstadt festgestellt.

Auf Anregung des bezirklichen Steuerungsdienstes wurde zusätzlich eine Variante Ia gebildet, die von einem um zwei Kontrollkräfte reduzierten Kräftebedarf durch Bildung von Kontrollschwerpunkten und somit keiner gleichmäßigen Bestreifung im Überwachungsgebiet ausgeht.

Beim Bürgeramt entstünde ein zusätzlicher Bedarf von 0,5 VzÄr die Vergabe der Bewohnerparkausweise. r die Erteilung der Betriebs- und Handwerkervignetten entstünde beim Ordnungsamt, Vignettenstelle, ein zusätzlicher Personalbedarf von 0,78 VzÄ. Nach Vorliegen eines BA-Beschlusses zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt würden die Verfahren zur Kräftegewinnung bedarfsgemäß gestartet und hierbei zunächst der landesweite Personalüberhang nach geeigneten KandidatInnen überprüft werden. Der verbleibende Bedarf dürfte nach aktuellem Stand über Außeneinstellungen abgedeckt werden.

 

7. Planung zur Information der Einwohnerinnen

 

Spätestens 4 Monate vor Einführung einer Parkraumbewirtschaftung würden sämtliche betroffenen Bewohner/innen und Anlieger über die einzelnen Regelungen, Beantragungsmöglichkeiten von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen detailliert und ausführlich mittels Postwurfsendungen informiert werden.

 

8. Zeitplan zur Umsetzung

 

Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liegt noch nicht vor. Ein solcher wird erarbeitet, sobald ein entsprechender BA-Beschluss zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in der nördlichen Luisenstadt erfolgt.

Es wird derzeit von einer Zeitschiene von ca. 14 Monaten zwischen BA-Beschluss und Inkrafttreten/Einführung der Parkraumbewirtschaftung ausgegangen, vorausgesetzt die erforderlichen Arbeiten erfolgen in der üblicherweise zu erwartenden Zeit.

 

Erforderliche Arbeiten sind u.a.:

- Vorbereitung und Durchführung der Öffentlichkeitsveranstaltungen für die AnwohnerInnen

- Erstellung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen durch die Straßenverkehrsbe-
  hörde

- Montage der straßenverkehrsbehördlich angeordneten Parkzonenbeschilderung durch das
  Straßen- und Grünflächenamt

- Vergabe der Bewohnerparkausweise durch das Bürgeramt

- Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an Betriebe und andere Berechtigte durch die
  Straßenverkehrsbehörde

- Bestellung, Produktion und Aufbau von Parkscheinautomaten

 

 

A. Rechtsgrundlage:              § 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

              keine

 

b)  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                            Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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