Drucksache - 1977/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1977/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Sicherheit darf keine Frage der Zuständigkeit sein!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1977/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich die defekten Leuchtmittel im sogenannten "Spree-bogenpark" durch langlebige LED-Leuchten auszutauschen.
Das Bezirksamt hat am 08.12.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Es wurde schon mehrfach von Seiten der Bezirksämter der Versuch unternommen, die Beleuchtung in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Rahmen des Lichtkonzeptes und der geplanten Ausführungsvorschrift von der öffentlichen Beleuchtung betreiben zu lassen.
Für einen Teil der Altanlagen trifft dies zu. Weitere Anlagen werden laut Aussage der zuständigen Abteilung X ÖB bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wegen Personalmangel nicht übernommen.
Zuletzt war dies Thema in der KALT-Runde am 21.08.2013.
Am 10.08.2015 hat der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung nochmals bei Herrn Staatssekretär Gaebler nachgefragt, ob die Beleuchtung in Grünanlagen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übernommen werden kann. Dieser verwies in seinem Antwortschreiben vom 28.09.2015 wieder auf den Stand der KALT-Runde (s. auch DS 2009/IV).
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sieht keine Möglichkeit, die Beleuchtung in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu betreiben.
Da das zuständige Straßen- und Grünflächenamt, hier der Fachbereich Grünflächenunterhaltung, weiter chronisch unterfinanziert ist, wird auch weiterhin defekte Beleuchtung nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel repariert. In diesem Jahr wurde die Beleuchtung am Spreebogen instand gesetzt und durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt.
Eine Beleuchtungspflicht besteht nach dem Grünanlagengesetz nicht.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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