Drucksache - 1976/IV  

 
 
Betreff: Ausbau des Landesprogramms für schulbezogene Jugendsozialarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schrader und die übrigen Mitglieder der Fraktion SPD Fraktion Matischok 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 11.01.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:                   .12.2015

Abt.                    Tel.:              23700

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1976/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über  Ausbau des Landesprogramms für schulbezogene Jugendsozialarbeit

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1976/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat für Sicherung und Ausbau des Landesprogramms "Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen" einzusetzen. Im Landeshaushalt 2016/17 soll Vorsorge getroffen werden, dass das Programm im bisherigen Umfang und an den bisher einbezogenen Standorten fortgesetzt und weitere Schulen mit entsprechenden Stellen ausgestattet werden. Zielstellung soll es sein, jede Schule Berlins mit mindestens einer Stelle Jugendsozialarbeit auszustatten.

In diesem Zusammenhang wird das Bezirksamt ebenfalls ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Stellen an den Schulen auskömmlich finanziert und für alle Angebote der schulbezogenen Jugendsozialarbeit die Qualitätsstandards des Landesprogramms angewendet werden."

 

Das Bezirksamt hat am  05.01.2016             beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat über den BVV-Beschluss Drs-Nr.: 1976/IV in der monatlichen Sitzung der Bezirksschulstadträte/-innen mit der Senatsjugendverwaltung am 22.05.2015 informiert. Hr. Staatssekretär Rackles berichtete in dieser Sitzung zum Sachstand des Landesprogramms in den Planungen zur Haushaltsplanaufstellung für 2016/2017. Parallel dazu wurde der Beschluss an das für Jugendsozialarbeit zuständige Referat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft weitergeleitet sowie in der AG Förderung im Rahmen der Besprechungsstruktur der Berliner Jugendhilfe informiert.

 

Mittlerweile hat das Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 10.12.2015 den Haushalt für 2016/2017 beschlossen. Es wurde Vorsorge getroffen, dass das Programm im bisherigen Umfang und an den bisher einbezogenen Standorten fortgesetzt werden kann. Der Haushaltsansatz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beträgt für das Landesprogramm bei Kapitel 1012 Titel 67139  14.843.000 Euro in 2016  und 2017 15.540.000 Euro (Ansatz 2015: 14.028.000). Der Aufwuchs dient zur Fortführung des Programms unter Berücksichtigung von Tarifanpassungen. In Mitte können damit in 2016/2017 35 Stellen an 33 Schulen weiterfinanziert werden.

 

Eine Aufstockung des Programms im Sinne der Zielstellung des BVV-Beschlusses ".jede Schule Berlins mit mindestens einer Stelle Jugendsozialarbeit auszustatten" konnte nicht erreicht werden.

 

Die regionale Schulaufsicht des Bezirks Mitte hat im Rahmen des Programms außerdem 4 Stellen für die Arbeit mit Flüchtlingen in sogenannten "Willkommensklassen" erhalten. Es handelt sich um Mittel für Sofortmaßnahmen für Flüchtlinge, die ebenfalls über die Programmagentur der Stiftung SPI bewirtschaftet werden.

 

Das Bonus-Programm für Schulen in schwierigen Lagen (sogenannte Brennpunktschulen) wird auf 16,63 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Aus diesem Programm können auf Entscheidung der Schulen ebenfalls weitere Schulsozialarbeiter/-innen eingestellt werden.

 

Wir bitten den Bericht als erledigt zu betrachten.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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