Drucksache - 1963/IV  

 
 
Betreff: Sichere Überquerung der Bellermannstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Körper 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.03.2015
2. Beschluss
3. VzK vom 07.04.2016
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .03.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1963/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Sichere Überquerung der Bellermannstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1963/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu prüfen, um die Sicherheit insbesondere für Fußngerinnen und Fußnger zu erhöhen, die die Bellermannstraße an der Kreuzung Heidebrinker Straße Richtung Eulerstraße überqueren.

Unter anderem sollen folgende Maßnahmen geprüft werden:

Verstärkte Kennzeichnung des Halteverbots an der Kreuzung im Bereich Bellermannstraße/Heidebrinker Straße durch die Anbringung von Barken

Einrichtung einer Ausweitung des Halteverbots an der Kreuzung um zwei Fahrzeugbreiten und zusätzliche Anbringung von Barken

Einrichtung eines Fußngerüberwegs (ggf. asphaltiert) mit deutlicher Markierung auf der Fahrbahn

 

Das Bezirksamt hat am 22.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Prüfung zur Notwendigkeit  der Einrichtung eines Fußngerüberweges und der anderen gewünschten Maßnahmen erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, da der betroffene Straßenzug im Nebennetz liegt. Das Erfordernis einer zusätzlichen Hinzuziehung der VLB war hier nicht gegeben.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Anordnung eines Fußngerüberweges aufgrund der unmittelbaren Nähe von 2 Straßeneinmündungen nicht möglich ist. Es käme hierdurch zu einer unübersichtlichen Verkehrssituation, die ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen würde. Gleichzeitig hat die Auswertung der Unfallstatistik (10/2010-09/2015) eine unauffällige Verkehrslage, mit lediglich einem Unfall mit Fußngerbeteiligung, ergeben, sodass sich eine Anordnung eines Fußngerüberweges nicht rechtfertigen lässt.

Als alternative Maßnahme wurden nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnungen beschlossen und befinden sich in der Vorbereitung:

 

  • Anordnung von 2 Querungshilfen nach Regelplan 200 auf der Bellermannstraße zwischen den beiden Einmündungen (Heidebrinker Straße und Eulerstraße), sowie die
  • Anordnung von Parkstandsmarkierungen für Längsparken in der Bellermannstraße auf Höhe der Euler Straße.

 

Eine Ausweitung der bestehenden Halteverbote kann aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls nicht angeordnet werden, da hierdurch eine Gefährdung der FußngerInnen im Bereich der Querungshilfe durch den fließenden Verkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Der nahe ruhende Verkehr bietet eine Absicherung für die Querungshilfen.

 

 

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

 

Berlin, den            

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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