Drucksache - 1963/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1963/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Sichere Überquerung der Bellermannstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1963/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu prüfen, um die Sicherheit insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen, die die Bellermannstraße an der Kreuzung Heidebrinker Straße Richtung Eulerstraße überqueren. Unter anderem sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: •Verstärkte Kennzeichnung des Halteverbots an der Kreuzung im Bereich Bellermannstraße/Heidebrinker Straße durch die Anbringung von Barken •Einrichtung einer Ausweitung des Halteverbots an der Kreuzung um zwei Fahrzeugbreiten und zusätzliche Anbringung von Barken •Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (ggf. asphaltiert) mit deutlicher Markierung auf der Fahrbahn
Das Bezirksamt hat am 22.03.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Prüfung zur Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges und der anderen gewünschten Maßnahmen erfolgte durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, da der betroffene Straßenzug im Nebennetz liegt. Das Erfordernis einer zusätzlichen Hinzuziehung der VLB war hier nicht gegeben.
Die Prüfung hat ergeben, dass aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht die Anordnung eines Fußgängerüberweges aufgrund der unmittelbaren Nähe von 2 Straßeneinmündungen nicht möglich ist. Es käme hierdurch zu einer unübersichtlichen Verkehrssituation, die ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen würde. Gleichzeitig hat die Auswertung der Unfallstatistik (10/2010-09/2015) eine unauffällige Verkehrslage, mit lediglich einem Unfall mit Fußgängerbeteiligung, ergeben, sodass sich eine Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht rechtfertigen lässt. Als alternative Maßnahme wurden nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnungen beschlossen und befinden sich in der Vorbereitung:
Eine Ausweitung der bestehenden Halteverbote kann aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ebenfalls nicht angeordnet werden, da hierdurch eine Gefährdung der FußgängerInnen im Bereich der Querungshilfe durch den fließenden Verkehr nicht ausgeschlossen werden kann. Der nahe ruhende Verkehr bietet eine Absicherung für die Querungshilfen.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |