Drucksache - 1948/IV  

 
 
Betreff: Finanzierung Kiezmütter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urbatsch 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag Hauptausschuss vom 19.02.2015
2. Beschluss vom 19.02.2015
3. VzK vom 11.05.2015
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    .04.2015

Abt.                    Tel.:              23700

     

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

 

Mitte von Berlin                                                                                                                1948/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Finanzierung Kiezmütter

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1948/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirklichen Kiezmütterprojekte befristet für den Zeitraum möglichst ab Februar 2015 - 30.06.2015 durch eine monatliche Zuwendung i.H.v. 9.000 EUR zu unterstützen. Die Zuwendung soll zeitnah aus dem Titel 4040/67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfolgen. Dabei ist zu gewährleisten, dass alle im Haushaltsjahr vorgesehenen Maßnahmen aus diesem Titel weiterhin finanziert werden können und dieser Titel entsprechend zu verstärken ist. "

 

Das Bezirksamt hat am 05.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Kiezmütter werden über einen Leistungsvertrag in Höhe von 36.000 ? vom 01.03.2015 bis 30.06.2015 finanziert.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Ausgaben i.H.v. 36.000 Euro bei Kapitel 4040 / Titel 671 61

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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