Drucksache - 1948/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Finanzierung Kiezmütter
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1948/IV):
"Das Bezirksamt wird ersucht, die bezirklichen Kiezmütterprojekte befristet für den Zeitraum möglichst ab Februar 2015 - 30.06.2015 durch eine monatliche Zuwendung i.H.v. 9.000 EUR zu unterstützen. Die Zuwendung soll zeitnah aus dem Titel 4040/67161 (Förderung der Erziehung in der Familie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfolgen. Dabei ist zu gewährleisten, dass alle im Haushaltsjahr vorgesehenen Maßnahmen aus diesem Titel weiterhin finanziert werden können und dieser Titel entsprechend zu verstärken ist. "
Das Bezirksamt hat am 05.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Die Kiezmütter werden über einen Leistungsvertrag in Höhe von 36.000 ? vom 01.03.2015 bis 30.06.2015 finanziert.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Ausgaben i.H.v. 36.000 Euro bei Kapitel 4040 / Titel 671 61
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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