Drucksache - 1937/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie begründet das Bezirksamt die aktuelle Untersagungsverfügung gegenüber dem Veranstalter des geplanten Körperwelten-Museums? Auf welche rechtlichen Grundlagen beruft sich das Bezirksamt auch nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichtes?
2. Welche Kosten sind dem Bezirk im Verfahren bisher entstanden? (Bitte aufschlüsseln nach Kosten im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren und internen Bearbeitungskosten.)
3. Welche weiteren Kosten sind noch zu erwarten? Welche zivilrechtlichen Ansprüche könnten ggf. gegenüber dem Bezirk entstehen?
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