Drucksache - 1933/IV  

 
 
Betreff: Grünes Licht für Fußgängerüberweg am U-Bahnhof Naturkundemuseum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Draeger 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag SPD vom 17.02.2015
2. Beschluss vom19.02.2015
3. VzK vom 10.06.2015
4. Anlage
5. Zwischenbericht
6. VzK vom 23.05.2016
7. Anlage 2
8. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .05.2016

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1933/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Grünes Licht für Fußngerüberweg am U-Bahnhof Naturkundemuseum

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1933/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin und/oder den zuständigen

Stellen dafür einzusetzen, dass am nördlichen der beiden südlichen Ausgänge des U-Bahnhofs Naturkundemuseum“, die sich kurz vor der Invalidenstraße befinden, den Fußngerüberweg so zu gestalten, dass man die Chausseestraße durchgehend vom westlichen zum östlichen Fußweg überqueren kann also den Zustand wie vor dem Umbau

wiederherzustellen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 10.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die gewünschte Maßnahme wurde durch die Straßenverkehrsbehörde (Ord 4) geprüft.

 

Eine Umsetzung des Beschlusses kann aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht unterstützt werden, da die von der Verkehrslenkung Berlin getroffene Anordnung eines Schutzgitters auf der östlichen Seite der Mittelinsel aus verkehrsrechtlichen Gründen nachvollziehbar und zu befürworten ist. Die getroffene Maßnahme stellt einen sinnvollen und erforderlichen Passantenschutz dar, ohne dessen Vorhandensein ein nicht unerhebliches Unfallrisiko für  Fußnger, die den Bahnhof durch den nördlichen der beiden Ausgänge in östlicher Richtung verlassen wollen, bestehen würde. Durch den südlich gelegenen Bahnhofsausgang wird der nördliche Ausgang völlig verdeckt und ist somit für den querenden Autoverkehr der östlichen Fahrbahn der Chausseestraße nur schwer und erst spät wahrnehmbar. Demensprechend könnten Fußnger, die diesen Bereich verlassen wollen, ebenfalls leicht übersehen werden. Der vorhandene Passentenschutz unterbindet das Queren der östlichen Fahrbahn und senkt somit das Unfallrisiko.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde kann der Beschluss der BVV daher nicht unterstützt werden.

 

A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine

 

 

Berlin, den            

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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