Drucksache - 1933/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und OrdnungTel.: 44 600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1933/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Grünes Licht für Fußgängerüberweg am U-Bahnhof Naturkundemuseum
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1933/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin und/oder den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am nördlichen der beiden südlichen Ausgänge des U-Bahnhofs „Naturkundemuseum“, die sich kurz vor der Invalidenstraße befinden, den Fußgängerüberweg so zu gestalten, dass man die Chausseestraße durchgehend vom westlichen zum östlichen Fußweg überqueren kann – also den Zustand wie vor dem Umbau wiederherzustellen.
Das Bezirksamt hat am 10.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die gewünschte Maßnahme wurde durch die Straßenverkehrsbehörde (Ord 4) geprüft.
Eine Umsetzung des Beschlusses kann aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht nicht unterstützt werden, da die von der Verkehrslenkung Berlin getroffene Anordnung eines Schutzgitters auf der östlichen Seite der Mittelinsel aus verkehrsrechtlichen Gründen nachvollziehbar und zu befürworten ist. Die getroffene Maßnahme stellt einen sinnvollen und erforderlichen Passantenschutz dar, ohne dessen Vorhandensein ein nicht unerhebliches Unfallrisiko für Fußgänger, die den Bahnhof durch den nördlichen der beiden Ausgänge in östlicher Richtung verlassen wollen, bestehen würde. Durch den südlich gelegenen Bahnhofsausgang wird der nördliche Ausgang völlig verdeckt und ist somit für den querenden Autoverkehr der östlichen Fahrbahn der Chausseestraße nur schwer und erst spät wahrnehmbar. Demensprechend könnten Fußgänger, die diesen Bereich verlassen wollen, ebenfalls leicht übersehen werden. Der vorhandene Passentenschutz unterbindet das Queren der östlichen Fahrbahn und senkt somit das Unfallrisiko.
Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde kann der Beschluss der BVV daher nicht unterstützt werden.
A. Rechtsgrundlage:§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek |
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