Drucksache - 1931/IV
(Text siehe Rückseite)
M i t t e von Berlin Nr. 1931/IV
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über die Berufung beratender Mitglieder und deren Stellvertreter_innen in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 8 AG KJHG
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als beratende Mitglieder und als deren Stellvertreter_innen für den Jugendhilfeausschuss nach § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG (Bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereiche) werden benannt:
Eine in der Arbeit mit MigrantInnen erfahrene Person
Frau Selda Karacay
und als Stellvertreter
Herr Dauaride Empere
Eine in der Lebenswelt junger Menschen erfahrene Person
Frau Uta Rothermel
und als Stellvertreterin
Frau Asra El-Mohamad
Begründung:
Gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereiche an. Die beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG werden durch den Ausschuss selbst benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter_innen sind durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 29.01.2015 benannt worden.
Schwanhäußer Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses MitteBerlin, den 29.01.2015 |
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