Drucksache - 1910/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1910/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Wohnungsbau in der Wilhelmstraße erhalten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.05.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1910/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen die Wohnungsbestände in der Wilhelmstraße beidseitig zwischen Unter den Linden und Leipziger Straße bau- und planungsrechtlich zu sichern. Bis zur bau- und planungsrechtlichen Sicherung der Wohnungen erlässt die zuständige Behörde eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB für dieses Gebiet und stellt gemäß § 15 BauGB Baugesuche für diesen Bereich zurück.
Das Bezirksamt hat am 01.12.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Im Entwicklungsgebiet „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ sind auf Grund der „außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung“ die Senatsverwaltung bzw. das Abgeordnetenhaus zuständig für die Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen. Innerhalb förmlich festgesetzter Sanierungs- und Entwicklungsgebiete finden die Vorschriften über die Zurückstellung von Baugesuchen keine Anwendung. Deshalb haben Senat und Bezirk entschieden, für den Schutz der Wohnungsbestände entlang der Wilhelmstraße eine Untersuchung zum Erlass einer Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.1 BauGB zu veranlassen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 einen Beschluss über die Aufstellung einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Wilhelmstraße“ zwischen Behrenstraße, Wilhelmstraße, An der Kolonnade, Mohrenstraße, Voßstraße, In den Ministergärten, Gertrud-Kolmar-Straße und Cora-Berliner-Straße im Bezirk Mitte von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gefasst.
Das Vergabeverfahren zur Erarbeitung einer städtebaulichen Expertise über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet „Wilhelmstraße“ ist abgeschlossen. Ergebnis der Beauftragung ist ein städtebauliches Gutachten, welches geeignet sein soll, den Erlass einer Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB rechtssicher zu begründen. Es handelt sich hierbei um eine Voruntersuchung, die im Dezember 2015 vorliegen soll. Soweit die Voruntersuchung den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB begründet, wird ggfs. im Jahr 2016 ein städtebauliches Gutachten in Auftrag gegeben. Soweit dieses Gutachten den Erlass einer Rechtsverordnung rechtfertigt, wird diese beschlossen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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