Drucksache - 1880/IV  

 
 
Betreff: Tunnelbauwerke unter der Straße des 17. Juni unter Denkmalschutz stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Draeger 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
28.01.2015 
37. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
25.02.2015 
38. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD
2. BE StadtE vom 25.02.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 23.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:           .07.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 1880/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Tunnelbauwerke unter der Straße des 17. Juni unter Denkmalschutz stellen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1880/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Antrag des Vereins Berliner Unterwelten zu unterstützen, die drei Tunnelbauwerke unter der Straße des 17. Juni unter Denkmalschutz zu stellen und sich dazu an die zuständigen Stellen des Senats zu wenden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.07.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben vom 08.04.2015 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt (s. Anlage).

Am 24.06.2015 hat eine Begehung der drei Tunnelanlagen stattgefunden, an der die „Berliner Unterwelten“, das Landesdenkmalamt und die Untere Denkmalschutzbehörde (Fachbereich Denkmalschutz) teilgenommen haben.

Nach erster Einschätzung des Landesdenkmalamtes, welches für die Eintragung eines Denkmals in die Denkmalliste Berlin zuständig ist, liegt hier ein Denkmalwert vor.

Das Eintragungsverfahren mit entsprechender Begründung wird dementsprechend in die Wege geleitet.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine

 

 b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke    Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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