Drucksache - 1877/IV  

 
 
Betreff: Open Data endlich im Bezirk Mitte nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:1. Briest Urbatsch Bertermann
2. Piratenfraktion Freitag
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Gemeinsamer Antrag Bü90/Die Grünen und Piraten + SPD
2. Beschluss vom 22.01.2015
3. VzK vom 06.07.2015
4. Beschluss

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .06.2015

Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: 32064

-Steuerungsdienst -

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.

Mitte von Berlin 1877/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über Open Data endlich im Bezirk Mitte nutzen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.01.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1877/IV ):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bezirkliche Daten unter Beachtung der rechtlichen Zulässigkeit und im Rahmen der Umsetzung der „Berliner Open Data Strategie“ regel-mäßig an das Open Data Portal daten.berlin.de zu übertragen.

 

Das Bezirksamt hat am 09.06.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

r das Land Berlin ist beabsichtigt, im Berliner E-Government-Gesetz (EGovG Berlin) die Bereitstellung allgemein zugänglicher Datenbestände durch die Berliner Verwaltung nach Maßgabe der Berliner Open-Data-Strategie festzuschreiben. Dabei soll der Zu-gang zu den bereitgestellten Datenbeständen über das zentrale Open-Data-Portal des Landes erfolgen.

Die Bereitstellung der Daten soll in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung, interoperabel und in leicht zugänglichen, maschinenlesbaren Formaten erfolgen.

 

Bei der Kenntnisnahme des Abschlussberichtes einer ressortübergreifenden Arbeits-gruppe Open Data Berlin im März 2014 durch den Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung wurde die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung gebeten, einen Vorschlag für eine Senatsvorlage zur Umsetzung rechtzeitig zur parlamentarischen Befassung des Berliner eG-Gesetzes zu erarbeiten.

 

Nach dem uns vorliegenden Stand des Gesetzentwurfes soll in § 13 Bereitstellung allgemein zugänglicher Datenbestände, Verordnungsermächtigung der Senat ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung Bestimmungen für die Bereitstellung und Nutzung der Daten festzulegen. Die Nutzungsbestimmungen sollen die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung abdecken. Sie sollen insbesondere den Umfang der Nutzung, Nutzungsbedingungen, Nutzungsgebühren sowie Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse regeln.

 

Der Entwurf des EGovG Berlin wurde am 19.05.2015 vom Senat zur Kenntnis genommen (Senatsvorlage Nr. S-305/2015) und befindet sich derzeit zur Beratung im Innen-ausschuss des Rates der Bürgermeister.

 

Mit dem Entwurf der Senatsvorlage zur Open Data Initiative im Land Berlin wurde auch ein Zeitplan für die Umsetzung in der Berliner Verwaltung erarbeitet, wonach z.B. die Bezirksverwaltungen innerhalb von 12 Monaten digital bereits vorhandene Daten,

 

Dokumente oder Web-Dienste über das Open-Data-Portal verfügbar zu machen. Hierzu wird die Einrichtung eines „Beauftragten für die Öffnung der Datenbestände“ in den Behörden empfohlen.

 

Da sich das EGovG nicht einfach nur durch einen Beschluss verwirklichen lässt, hatte sich die ressortübergreifende AG „Open Data Berlin“ auch dem Thema Weiterbildung gewidmet. Die später Handelnden und hier stehen als Zielgruppe bislang die Internetredakteure im Fokus der Angebote der Verwaltungsakademie sollten die Weiterbildungsangebote erst nach Vorliegen eines Bezirklichen „Gesamtumsetzungskonzeptes Open-Data“ und der Aufgabengestaltung der bezirklichen Rollenträger in Anspruch nehmen. r den Bezirk Mitte muss dieses Konzept durch die Pressestelle, den Steuerungs-dienst sowie durch die IT-Stelle unter Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten erstellt werden.

 

Zur Koordinierung der Open-Data-Aktivitäten im Hinblick auf die Konzeptionierung und spätere Umsetzung, sowie zur regelmäßigen Unterstützung der Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen Organisationseinheiten hat z.B. der Bezirk Steglitz-Zehlendorf nicht nur einen OPEN-DATA-Leitfaden erstellt, sondern auch die Funktion eines OPEN-DATA-Beauftragten eingerichtet und die Stelle dann besetzt.

 

Der Bezirk prüft derzeit die personalwirtschaftlichen mittelfristigen Möglichkeiten zur Gewinnung einer Beschäftigungsposition oder Stelle, um diese neuen Aufgaben in An-griff nehmen zunnen. Dabei werden wir uns ggf. auch der Entwicklung im Land Berlin anschließen und prüfen, ob wir auch duale Studiengänge im Bereich Wirtschaftsinformatik (z.B. an der Hochschule Wirtschaft und Recht Berlin) anbieten können.

 

Zunächst suchen wir nach kurzfristigen Lösungen (Praktikanten-Einsatz von Studenten aus Dualen Studiengängen, Einsatz von Inspektoren zur Probe z.B. der Senatsverwaltung Inneres und Sport, oder Planung und Konzeption im Rahmen von Honorarverträgen), um mit entsprechendem fachlichen Know-How den Herausforderungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien gerecht werden zu können.

 

Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit unaufgefordert erneut über den Sachstand berichten.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

   § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

derzeit keine

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

derzeit keine

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen