Drucksache - 1870/IV  

 
 
Betreff: Umstellung der Microfiche-Archivierung im Wohnungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.06.2015 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD
2. Änderungsantrag Piraten vom 20.01.2015
3. Beschluss vom 22.01.2015
4. VzK vom 06.05.2015
5. VzK vom 04.06.2015
6. Version vom 22.06.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:               09.04.2015

Abt.                    Tel.:              42660

     

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1870/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Umstellung der Microfiche-Archivierung im Wohnungsamt

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.01.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1870/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung darzustellen, welche Kosten entstünden und welche Vor- und Nachteile die Umstellung des bestehenden Micro-fiche-Archivsystems auf ein elektronisches Speichersystem bestünden.

 

Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

-              Arbeitssituation der Beschäftigten

-              Zukunftssicheres Archivierungssystem

-              Einmalige und dauerhafte Kosten für das Bezirksamt

-              Umstellungskosten."

 

Das Bezirksamt hat am .21.04.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Amt für rgerdienste - Bereich Wohnungsbindung - hat zum Ende des

I. Quartals 2015 die Micro-Verfilmung der Wohngeldanträge/-Akten eingestellt. Die papierenen Antrags-Unterlagen/ Vorgänge werden vorschriftsgemäß seit dem 01.04.2015 sortiert und r jeweils 3 Jahre in einem Archiv-Keller des Rathauses Wedding aufbewahrt. Das Zugriffserfordernis zu einzelnen archivierten Antragsunterlagen liegt bei weniger als einem Zugriff/ Monat.

Durch diese Maßnahme werden dauerhaft jährlich ca. 6000,-? Verfilmungskosten eingespart. Dem stehen ca. 1200,-? interne Verrechnungen für die "Miete" des Archivplatzes gegenüber. Durch den Fortfall der von den Mitarbeiterinnen des Bereichs Wohnungsbindung zu leistenden notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Verfilmung der Antragsunterlagen entsteht ein Produktivitätsgewinn von ca. einer Wochenarbeitsstunde je Mitarbeiterin. Weitere Umstellungskosten entstehen nicht.

Weitergehende Überlegungen im Hinblick auf ein elektronisches Speichersystem erübrigen sich vor dem Hintergrund des geschilderten Sachverhalts.

 

Neben den zu archivierenden antragsbegründenen Unterlagen werden bisher die Veränderungsmitteilungen der Hauseigentümer/-verwalter mikroverfilmt und r das Wohnungs-Kataster des Bereiches Wohnungsbindung dauerhaft aufbewahrt. Dies wird auf absehbare Zeit in der bestehenden Weise fortgeführt. Eine mögliche Umstellung der jährlich ca. 2000,-? kostenden Verfilmung dieser Unterlagen auf elektronische Archivierung mittels Einscannen würde die Kosten zwar nur unwesentlich auf ca. 2.200,-? erhöhen und - aus Datenschutzgründen - eine einmalige Investition von ca. 600,-?r einen netzunabhängigen PC erfordern. Ungleich schwerer wiegt hier jedoch der Umstand, dass die Archivierungssystematik für diese Unterlagen an das für die Fallbearbeitung berlinweit vorgegebene Softwareprogram INWO gebunden ist. Dieses Programm stammt aus dem vorigen Jahrhundert und ist deshalb für heutigen Standards entsprechende Softwareanpassungen wenig geeignet. Ein bezirklicher Alleingang zu einer eigenen, modernen Archivierungslösung erscheint vor dem Hintergrund der o. g. derzeit geringen Kosten und den berlinweiten Bestrebungen zur "e-Akte" - hiermit sollen künftig u. A. Varianten zum Scannen und "justiziablen Archivieren" von Unterlagen als Basisdienst angeboten werden - als nicht sinnvoll.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              § 36 BezVwG i. V. mit § 13 BezVwG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            Einsparung von ca. 6.300 ?hrlich bei 3306 54010     
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den 14.04.2015

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 
 

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