Drucksache - 1862/IV  

 
 
Betreff: Überfällige Befragung der Beschäftigten durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Vorberatung
17.02.2015 
38. (außerordentliche) öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-Stream) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD
2. Änderungsantrag Bü90/Die Grünen vom 20.01.2015
3. BE HA vom 18.02.2015
4. Beschluss vom 19.02.2015
5. VzK vom 18.06.2018
6. VzK SB vom 14.01.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Januar 2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 23722

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1862/IV

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über „Überfällige Befragung der Beschäftigten durchführen“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, die Beschäftigten entsprechend der Vorschriften des

Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes in den Organisationseinheiten zu befragen, wo dies im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum nicht erfolgt ist. Die Fachausschüsse und der Hauptausschuss sind über die Befragungen und über die Eckpunkte der Ergebnisse zu informieren. Bis zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Befragungen in allen

Organisationseinheiten wird das Bezirksamt halbjährlich um einen Zwischenbericht

gebeten, in dem der Sachstand der Umsetzung und die Organisationseinheiten, in denen noch keine Befragung durchgeführt wurde, angegeben sind.“

 

Am 20. September 2018 hat die Bezirksverordnetenversammlung den Bericht des Bezirksamtes vom 12. Juni 2018 als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Das Bezirksamt hat am 14. Januar 2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur o.g. Drucksache Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Rahmen des Haushaltplanaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2020/21 hat das Bezirksamt die für eine erneute Durchführung der Beschäftigtenbefragung erforderlichen Mittel für die Jahre 2020 und 2021 veranschlagt. Mit Inkrafttreten des entsprechenden Haushaltsgesetzes stehen diese Mittel nun auch tatsächlich zur Verfügung.

 

Damit können im laufenden Haushaltsjahr die erforderlichen Vorbereitungen getroffen werden, um zum Jahreswechsel die erneute Befragung durchzuführen und im Laufe des Jahres 2021 die Auswertung und Ableitung von Handlungsbedarfen und Optionen vorzunehmen.

 

Das Bezirksamt wird dem Hauptausschuss unaufgefordert zu gewonnenen Erkenntnissen und abgeleiteten Maßnahmen berichten.

 

 

A)     Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Durchführung der Beschäftigtenbefragung verursacht Ausgaben in Höhe von rd. 39.000 € für die Dienstleistungserbringung des ITDZ sowie des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg.

Kapitel 3307/ Titel 54002

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 14.01.2020

 

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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