Drucksache - 1850/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. 33500
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1850/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Pfandschlupf bekämpfen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1850/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, sobald die Auswertung des entsprechenden Projektes in Charlottenburg-Wilmersdorf vorliegt, sich bestehenden Projekten anzuschließen oder ein eigenes zu gründen, das es ermöglicht, leere Pfandflaschen nicht im, sondern neben dem Abfallbehälter auf dem öffentlichen Straßenland zu entsorgen. Dabei ist zu beachten, dass dadurch keine Erschwerung der Leerung der Mülleimer entsteht.
Das Bezirksamt hat am 10.05. 2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das gemeinsame Pilotprojekt der BSR und der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau ist abgeschlossen. Die Kurzfassung des Berichts über das Ergebnis des „Pilotprojekts Pfandflaschenhalter“ ist als Anlage beigefügt.
Im Ergebnis des Pilotprojektes wurde festgestellt, dass das mit den Pfandflaschenhaltern verfolgte Ziel, die Sammler davon abzuhalten die Papierkörbe mit Händen zu durchsuchen, nicht erreicht wurde. Die Pfandsammler durchsuchten auch weiterhin die Papierkörbe in den Pilotbereichen. In einer Befragung haben die Pfandsammler dieses auch noch einmal unterstrichen, dass diese trotz der Pfandsammelbehälter weiterhin die Papierkörbe durchsuchen werden.
Das Pilotprojekt wurde nun beendet und die bisher installierten Pfandbehälter können von den beteiligten Bezirken übernommen werden. Die Bezirke müssen dann die Pfandbehälter in eigener Verantwortung Warten und Pflegen.
Die BSR selber wird keine Pfandflaschenhalter betreiben, da die Beschaffung, Wartung, Pflege und Instandhaltung der Pfandflaschenhalter in den Straßenreinigungsgebühren der BSR nicht abzubilden ist.
Aufgrund der Ergebnisse des Pilotprojektes, insbesondere das mit der Aufstellung von Pfandsammelbehältern ein wesentliches Ziel für die Pfandsammler (Verhinderung des Durchsuchens von Abfalleimern) nicht erreicht werden kann, wird das Bezirksamt kein entsprechendes Projekt im Bezirk Mitte starten oder sich einem bestehenden anschließen.
A) Rechtsgrundlage:
§13 i.V.m. §36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den . .2016
Dr. HankeWeißler BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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